Party trotz Krankmeldung: Kündigung

Meldet sich eine Arbeitnehmerin bei ihrem Arbeitgeber für zwei Tage krank und ist durch Fotos belegt, dass sie an diesen Tagen an einer öffentlichen Party teilgenommen hat, so kann dies ihre fristlose Kündigung rechtfertigen. ARAG Experten verweisen auf einen vom Arbeitsgericht Siegburg entschiedenen Fall (Az.: 5 Ca 1200/22).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des ArbG Siegburg .

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