Reimann: Bessere Qualität der Versorgung muss zentrales Ziel der Krankenhausreform sein

Zu den Ergebnissen des Gespräches von Bund, Ländern und Regierungsfraktionen über die Vorschläge der Regierungskommission für eine umfassende Reform der Krankenhausversorgung nimmt Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, wie folgt Stellung:   

„Die Statements nach dem heutigen Gespräch über die Krankenhausreform zeigen, dass die eigentliche Arbeit jetzt erst beginnt. Viele Fragen sind noch offen. Aber es ist gut, dass sich Bund und Länder darüber einig sind, dass eine bessere Qualität der Versorgung das zentrale Ziel der Reform sein muss. Angesichts der großen Qualitäts- und Strukturprobleme der Krankenhäuser in Deutschland ist es gut, dass bis zur Sommerpause ein konkreter Gesetzesentwurf von Bund und Ländern vorliegen soll. Denn es ist höchste Zeit für eine grundlegende Reform.

Besonders wegweisend und entscheidend für die Verbesserung der Qualität ist der Ansatz der Regierungskommission, die Reform der Vorhaltefinanzierung mit der Reform der Planung zu verbinden. Die vorgeschlagene Kopplung der Vorhaltepauschalen an bundeseinheitlich definierte Leistungsbereiche und Leistungsgruppen ist das zentrale Element für das Gelingen der Reform. Dieser Vorschlag darf jetzt nicht verwässert werden, indem man etwa auf grob umrissene Vorhaltestufen setzt oder auf die Leistungsgruppen verzichtet. Entscheidend ist, dass künftig die Länder auf Basis von bundeseinheitlichen Leistungsbereichen und -gruppen konkrete Versorgungsaufträge für die Kliniken definieren. Dabei sind notwendige Mindestbetriebsgrößen und vorzuhaltende personelle und medizinisch-technische Strukturen zu bestimmen. Nur so kann die immer noch verbreitete Gelegenheitsversorgung beendet und die Patientensicherheit gewährleistet werden. Und mit der qualitätsorientierten Konzentration von Leistungen können wir auch das medizinische Personal in den Krankenhäusern entlasten und die Arbeitsbedingungen der Ärzte und Pflegekräfte verbessern.

Für eine zügige Umsetzung der Reform sollte bei der Reform auf den innovativen Vorarbeiten einzelner Bundesländer aufgebaut werden – zum Beispiel auf den 64 Leistungsbereichen und -gruppen, die in Nordrhein-Westfalen bereits definiert worden sind. Sie können Schritt für Schritt weiterentwickelt werden – mit Augenmaß und Blick auf die regionalen Erfordernisse. Die AOK ist bereit, diesen Prozess konstruktiv mitzugestalten.“.

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