Mehr Klimaschutz bei der Wärmeversorgung

Die Unternehmensgruppe Mainzer Stadtwerke und die Stadt Mainz arbeiten gemeinsam an einem neuen Wärmemasterplan 2.0 für Mainz. Zentrale Frage der Untersuchung: Wie kann das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung im Mainzer Stadtgebiet idealerweise bis 2035 erreicht werden? Wie bereits beim ersten Wärmemasterplan soll das externe Beratungsbüro GEF aus Leimen die MSW und die Stadt bei der Erstellung der Neuauflage begleiten. Startschuss für das Projekt war Anfang September.  

Der erste Wärmemasterplan für die Stadt Mainz war 2015 von den Mainzer Stadtwerken und GEF in Abstimmung mit dem Umweltdezernat erstellt worden. In den letzten zwei, drei Jahren haben sich die Rahmenbedingungen an eine nachhaltige Wärmeversorgung jedoch stark verändert. So hat die Bundesregierung mit der Novelle des Bundesklimaschutzgesetzes im Jahr 2021 die Klimaschutzvorgaben verschärft und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert. Bereits bis 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken. Zudem hat die Stadt Mainz im vergangenen Jahr die Treibhausgasneutralität idealerweise bis 2035 durch den Stadtrat beschlossen. Vor diesem Hintergrund hat eine Fortschreibung des Masterplans „100 % Klimaschutz“ der Stadt Mainz stattgefunden. Der Mainzer Stadtrat beschloss zusätzlich im November 2021, diverse Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Dabei steht insbesondere auch die künftige Wärmeversorgung in Form eines überarbeiteten Wärmemasterplans im Fokus.

Um eine zukunftsfähige Wärmeversorgung auf der von der Politik vorgegebenen ehrgeizigen Zeitschiene umzusetzen, müssen im Rahmen des Wärmemasterplans 2.0 wichtige Fragen beantwortet werden:

  • Wie kann eine klimaneutrale Wärmeversorgung in einzelnen Stadtteilen oder Teilen des Stadtgebiets effizient, bezahlbar und mit der notwendigen Akzeptanz erfolgen?
  • Wo macht die Ausdehnung oder die Verdichtung des Fernwärmenetzes Sinn?
  • Wo existieren geeignete dezentrale Umweltwärme- bzw. Abwärmepotenziale?
  • Wo machen Nahwärme-Inselnetze in Verbindung mit dezentralen Umwelt- oder Abwärmequellen Sinn?
  • Wo können elektrische Wärmepumpen eine Lösung sein und erfordern diese dann einen Ausbau des Stromnetzes?
  • Wo sind ein Wasserstoff-Gasnetz oder Sektorkopplungspunkte der Bestandsnetze Gas-, Strom mit Nah- und Fernwärme geeignet?
  • Gibt es Gebiete, in denen eine leitungsgebundene Wärmebereitstellung nicht sinnvoll erscheint?
  • Wo sind ggf. andere Formen der Wärmeversorgung eine Lösung?
  • Welche Rahmenbedingungen müssen die Stadt Mainz und die Stadtwerke schaffen, um den Hauseigentümern und Hauseigentümerinnen einen schnellen Umstieg bzw. einen Anreiz zur Schaffung geeigneter Gebäudeanpassungen durch Sanierung zu ermöglichen?

Mit dem ersten Wärmemasterplan aus 2015 gibt es bereits eine gute Datenbasis des bestehenden Wärmebedarfs, Gebäudetypen und Baualtersklassen für die Fortschreibung und damit für die Betrachtung der Wärmeversorgung auf strategischer Ebene. Der Technische Vorstand der Mainzer Stadtwerke, Dr. Tobias Brosze: „Für einige Gebiete der Stadt liegen schon sinnvolle Lösungen aus Sicht der MSW-Unternehmensgruppe vor oder klar auf der Hand –  für andere Gebiete sind Lösungen dagegen noch nicht so klar. Daher kann es notwendig sein, verschiedene Potentiale für einzelne Gebiete im Projekt zu erheben und letztendlich gemeinsam mit den Hauseigentümern die vor Ort geeigneten und akzeptierten Lösungen schnellstmöglich umzusetzen.“

Die Mainzer Umweltdezernentin Janina Steinkrüger: „Der Wärmemasterplan 2.0 wird als gemeinsames Projekt der Stadt und der Mainzer Stadtwerke durchgeführt und zeigt, dass wir uns sehr intensiv mit dem Thema Wärmewende hin zu mehr Klimaschutz beschäftigen. Der Masterplan ist die strategisch-inhaltliche Vorarbeit für eine kommunale Wärmeplanung, die voraussichtlich noch in dieser Legislaturperiode von der Bundesregierung bundesweit verpflichtend eingeführt wird.“

Im Gegensatz zu dem ersten Mainzer Wärmemasterplan soll die Fortschreibung eine höhere Verbindlichkeit der Vorranggebiete (Fokusgebiete) aufweisen. Der gezielte flächige Ausbau einer zukunftsfähigen Leitungsinfrastruktur (zum Beispiel durch eine Ausweitung des Fernwärmenetzes) soll mit dem flächigen Rückbau einer bestehenden Leitungsinfrastruktur (zum Beispiel Rückbau Gasnetz) einhergehen. Das bedeutet insbesondere eine intensive Einbindung der letztendlich für die Wahl des Wärmemediums verantwortlichen Hauseigentümer unter Berücksichtigung des Gebäudebestandes, da die erforderlichen Anpassungsinvestitionen von diesen Hauseigentümern zu tragen sind. Sie entscheiden letztlich auch über den Umstellungszeitpunkt der Gebäudeinfrastruktur wie beispielsweise im Extremfall den Ersatz von Einzelöfen oder Gasetagenheizungen auf niedertemperaturfähige Heizkreissysteme mit Flächenheizkörpern in Verbindung mit Wärmedämmmaßnahmen.

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