Privacy Conference 2022 setzt Datenschutz, Datennutzung und neue Technologien aus dem Privacy-Umfeld in den Fokus

„Alle zulassen“ oder doch „Alle ablehnen“? Für Entscheidungen rund um Datennutzung und Datenpreisgabe bedarf es einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Unternehmen und Nutzer.  Unternehmen müssen Strategien entwickeln, Datensätze so zu verarbeiten, dass aus einer geringen Menge an Informationen und ohne die Verletzung von Nutzerrechten wertvolle Erkenntnisse gewonnen werden können. Nutzer müssen und wollen lernen, selbstbestimmt an der Datenökonomie zu partizipieren. Deshalb rückt das Programm der diesjährigen Privacy Conference #PCO22 Datenschutz, Datennutzung und neue Technologien aus dem Privacy-Umfeld in den Fokus.

“Recht und Technik müssen mit und entlang der Datenökonomie weiterentwickelt werden. Unternehmen dürfen nicht mehr nur dort auf Daten setzen, wo sie es schon immer getan haben, sondern müssen neue Bereiche erschließen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Die datenschutzfreundliche Gestaltung von Geschäftsprozessen ist dabei genauso relevant wie die Nutzung datengetriebener Technologien. Wir brauchen eine Kultur der Datennutzung in allen Unternehmensbereichen, die auch international funktioniert. Rechtliche Vorgaben müssen dabei so gestaltet werden, dass innovative Geschäftsmodelle auch Raum zur Entwicklung haben.”, so die Leiterin Vertrauen und Sicherheit beim Bitkom, Rebekka Weiß, zur Agenda der Privacy Conference.

Die Online-Veranstaltung des Bitkom wird internationale Speaker und Gäste aus Politik, Wirtschaft und Startups, Sachverständige der Gesetzgebung sowie Anwendergruppen auf einer zweitägigen Konferenz zusammenbringen. Auf insgesamt vier Bühnen werden die Fokusthemen Global Data Protection Framework, Data Security & Cloud, GDPR in Practice & New Developments und Datenschutz Made in Germany – letzteres ausgenommen – in englischer Sprache ausgetragen. Unter anderem beginnt die Privacy Conference am 28. September mit einer Keynote des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Ulrich Kelber, über die Cloud-Nutzung im Kontext des Cloud Acts und Schrems II Urteils.

Am 29. September wird der zweite Konferenztag vom belgischen EU-Kommissar für Justiz und Rechtsstaatlichkeit, Didier Reynders, eröffnet. Außerdem treten weitere Persönlichkeiten wie Morgane Donse (Deputy Director, International Data Unit des britischen Department for Digital, Culture, Media and Sport), Barbara Thiel (Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Niedersachsen), Emily Hancock (Chief Privacy Officer bei Cloudflare) und Alex Greenstein (Director des Privacy Shield beim U.S. Department of Commerce) auf.

Die Teilnehmenden erhalten einen tiefen Einblick in die Best Practices der Branche, neue Technologien, Strategien zur Datenverarbeitung und können sich an den Diskussionen zu politischen Rahmenbedingungen beteiligen.

Weitergehende Informationen und kostenfreie Tickets zum Online-Event sind unter https://www.privacy-conference.com/ erhältlich.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bitkom Servicegesellschaft mbH
Albrechtstraße 10
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 27576-552
Telefax: +49 (30) 27576-151
https://www.bitkom.org/Bitkom/Services

Ansprechpartner:
Alla Fushtei
Marketing Managerin
Telefon: +49 (30) 27576-218
E-Mail: A.Fushtei@bitkom-service.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel