Neu aufgelegte UFOP-Praxisinformationen zur Rapsdüngung greifen aktuelles Spannungsfeld auf

Winterraps bleibt auch in Zukunft eine der tragenden Säulen in Ackerbaufruchtfolgen. Gleichzeitig steigen die Herausforderungen im Anbau, einerseits durch die Vorgaben der Düngeverordnung zur maximal möglichen Düngermenge und andererseits angesichts der Sorgen über die Marktverfügbarkeit und den scharfen Preisanstieg für N-Dünger der nächsten Saison. Dieses Spannungsfeld greifen die beiden aktuellen Ausgaben aus der Reihe der Praxisinformationen der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) auf.

Die Autoren Dr. Klaus Sieling, Dr. Josephine Bukowiecki und Prof. Dr. Henning Kage, Universität Kiel, zeigen in der UFOP-Praxisinformation „Erfolgreicher Rapsanbau bei limitierter Stickstoffverfügbarkeit“ Möglichkeiten und Wege eines erfolgreichen Anbaus auf. Dazu gehört, dass die Herbst-N-Düngung weniger ertragswirksam ist als die Frühjahrsgabe. Es werden aber auch weitere Hinweise gegeben auf eine optimale Produktionstechnik als Voraussetzung für hohe Erträge und N-Effizienz. Körnerleguminosen als Vorfrucht reduzieren den N-Düngerbedarf. Ertragreiche Sorten wiederum verwerten den N-Dünger effizienter als ertragsschwache. Nicht unberücksichtigt bleiben darf der Vorfruchtwert von Winterraps. Dieser erhöht beim nachfolgenden Winterweizen Ertrag und Qualität bei gleichzeitig reduziertem N-Düngebedarf im Vergleich zur Weizenvorfrucht.

In der neu aufgelegten UFOP-Praxisinformation „Rapsfruchtfolgen mit der neuen Düngeverordnung“ untersuchen die Autoren Prof. Dr. Reimer Mohr und Torben Ehmcke-Kasch, Hanse Agro GmbH Hannover, anhand von verschiedenen zuvor definierten Modellregionen, wie sich erweiterte Fruchtfolgen auf verschiedene ackerbauliche Aspekte auswirken. Die Regionen wurden so gewählt, dass die Anbaustruktur, die Ertragsrelationen zwischen den Früchten und die Anbauverfahren ähnlich sind. Innerhalb dieser Modellregionen wurde die Wirtschaftlichkeit von Fruchtfolgen mit oder ohne Raps berechnet. Zusätzlich wurden auch Fruchtfolgen mit Körnerleguminosen betrachtet.

Für die Beurteilung wurden neben dem Ertrag auch die Maßnahmen für Pflanzenschutz und Bodenbearbeitung in den jeweiligen Rotationen angepasst. Die kalkulierten N-Düngemengen wurden nach den Vorgaben der Düngeverordnung 2020 berechnet. Neben der rein mineralischen Düngung wurde auch die mineralisch-organische Düngung betrachtet. Um Wendepunkte in den Fruchtfolgesystemen herauszuarbeiten, wurden die Preisrelationen der Kulturen variiert.

Beide UFOP-Praxisinformationen stehen als kostenloser Download unter https://www.ufop.de/agrar-info/erzeuger-info/anbau/raps/ zur Verfügung.

Über den UFOP – Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V.

Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) vertritt die politischen Interessen der an der Produktion, Verarbeitung und Vermarktung heimischer Öl- und Eiweißpflanzen beteiligten Unternehmen, Verbände und Institutionen in nationalen und internationalen Gremien. Die UFOP fördert Untersuchungen zur Optimierung der landwirtschaftlichen Produktion und zur Entwicklung neuer Verwertungsmöglichkeiten in den Bereichen Food, Non-Food und Feed. Die Öffentlichkeitsarbeit der UFOP dient der Förderung des Absatzes der Endprodukte heimischer Öl- und Eiweißpflanzen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

UFOP – Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V.
Claire-Waldoff-Str. 7
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2359799-40
Telefax: +49 (30) 2359799-99
http://www.ufop.de

Ansprechpartner:
Dr. Manuela Specht
Redaktionskontakt
Telefon: +49 (30) 31904-298
Fax: +49 (30) 31904-485
E-Mail: m.specht@ufop.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel