Neustart Kultur: Programm wird bis Mitte 2023 verlängert

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist sehr erfreut, dass in der gestrigen Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses auch die Verlängerung des Programms Neustart Kultur bis Mitte 2023 beschlossen wurde.

Herzlichen Dank an die Abgeordneten des Haushaltsausschusses und des Kulturausschusses des Deutschen Bundestags und an Kulturstaatsministerin Claudia Roth MdB!

Das Programm Neustart Kultur wurde auf einen Vorschlag des Deutschen Kulturrates hin im Jahr 2020 ins Leben gerufen. Im Programm stehen 2 Milliarden Euro zur Verfügung. Verantwortlich für die Umsetzung sind Bundeskulturverbände, Bundeskulturfonds, die Kulturstiftung des Bundes und die Kulturstiftung der Länder. Sie haben mit ihrer Expertise die praxisnahen Einzelprogramme entwickelt und setzen sie um.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es ist sehr gut, dass Neustart Kultur bis Mitte kommenden Jahres verlängert wird. Die Corona-Pandemie ist mitnichten zu Ende. Der Kulturbereich braucht weiterhin die passfähigen Programme aus Neustart Kultur, um die Kulturszene weiterhin zu unterstützen und den Neustart durch angepasste Maßnahmen zu erleichtern. Danke an die Mitglieder des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags und Kulturstaatministerin Claudia Roth für dieses wichtige kulturpolitische Signal!“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Kulturrat e.V.
Chausseestraße 10
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 22605280
Telefax: +49 (30) 2260528-11
http://www.kulturrat.de/

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel