Selektivverträge konsolidieren das Versorgungsangebot: Das Plus zur Kassenleistung

"Die Gesundheitsversorgung in Deutschland gehört zu den besten in der Welt", sagt Dr. Ulrich Tappe, der Berufsverbandsvorsitzende der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng). "Das darf aber nicht darüber hinweg täuschen, dass in unserem komplexen System bestimmte Patienten mit ihrem besonderen Betreuungsbedarf von der Regelversorgung nicht immer ausreichend erreicht werden."

Betroffen sind zum Beispiel Patienten mit chronischen Darm- oder Lebererkrankungen. Ihr Leiden ist nicht heilbar. Viele benötigen eine fundierte Unterstützung, damit sie mit guter Qualtität an Alltags- und Berufsleben teilnehmen können. "Unser von wirtschaftlichen Zwängen geprägtes Versorgungssystem bietet diesen Patienten oft nicht genug Aufmerksamkeit und Zeit", so Dr. Tappe. "Das Problem ist bekannt und erfreulicherweise hat der Gesetzgeber mit der Möglichkeit der Vereinbarung besonderer Versorgungsverträge zwischen Ärzteverbänden und Krankenkassen im SGB V Mittel zur Verfügung gestellt, um hier gegenzusteuern."

Diese so genannten Selektivverträge sichern die frühzeitige Diagnose und schnelle Einleitung einer adäquaten Therapie, eine engmaschige, konsequente Therapieüberwachung sowie eine intensive Betreuung und Schulung durch speziell qualifiziertes Personal. Mit über die Regelversorgung hinaus gehenden Leistungen können Krankheitsschübe und Symptome viel besser kontrolliert werden. Dadurch werden Krankenhausaufenthalte vermieden, Arbeitsausfallzeiten reduziert und insgesamt die Teilhabe am Sozial- und Arbeitsleben deutlich verbessert.

"Als Berufsverband engagieren wir uns sehr, um die manchmal prekäre Versorgungslage für unsere chronisch erkrankten Patienten zu verbessern", erläutert Dr. Tappe. "Die Weiterentwicklung der Betreuungsstrukturen hängt aber auch immer von der Bereitschaft der Krankenkassen ab, für ihre Patienten entsprechende Versorgungsangebote in Selektivverträgen zu vereinbaren. Wir sind im Interesse unserer Patienten immer offen für neue Kooperationen und freuen uns, dass große Player unter den Krankenkassen die gesetzlichen Möglichkeiten zur Schaffung spezieller Versorgungsangebote nutzen."

Zurzeit gibt es im Fachbereich Gastroenterologie einen CED Vertrag bundesweit mit der Technikerkrankenkasse, einen CED Vertrag mit der Barmer in Westfalen-Lippe, einen GWQ Vertrag in Westfalen-Lippe sowie Verträge im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung mit der AOK und BKKen in Baden-Württemberg.

Über den Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e.V.

Der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e. V. (bng) ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Ulm, in dem sich mit fast 1.300 Mitgliedern (Stand 1. April 2021) mehr als 90 Prozent der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (Gastroenterologen) bzw. fachärztlich tätigen Internisten mit dem Schwerpunkt Erkrankungen des Verdauungssystems (Gastroenterologie) in Deutschland zusammengeschlossen haben, um ihre beruflichen und berufspolitischen Interessen zu organisieren.

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