Entgegen der Vorinstanz hält das LSG Hessen die Sozialwahl 2017 für ungültig – SVLFG wird voraussichtlich Revision einlegen
Das Hessische Landessozialgericht hat mit seinem Urteil vom 28. Januar die Sozialwahl bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) im Jahr 2017 für ungültig erklärt. Die SVLFG wird das Urteil eingehend prüfen und hiergegen voraussichtlich Revision einlegen. Das Gericht gab mit seinem Urteil den drei eingelegten Berufungsverfahren der Kläger statt. Zur Begründung stellteRead more about Entgegen der Vorinstanz hält das LSG Hessen die Sozialwahl 2017 für ungültig – SVLFG wird voraussichtlich Revision einlegen[…]
