Das unhaltbare Urteil des Berliner Landgerichts, das extreme Beleidigungen bis hin zu Vergewaltigungs- und Mordphantasien für zumutbar hielt, wurde aufgehoben. Von grundsätzlicher Bedeutung ist die längst anstehende Differenzierung zwischen öffentlichen Meinungsäußerungen und Kritik einerseits sowie öffentlich geäußertem Hass, dumpfer Bedrohung und Verletzung von Persönlichkeitsrechten andererseits.
Als Anwalt der Freiheit des Wortes begrüßt der PEN diese grundrechtliche Klarstellung als eine längst überfällige Stärkung der Persönlichkeitsrechte derer, die mit Hassreden und Beleidigungen angegriffen werden. Sich für etwas einsetzen und die eigene Meinung in der demokratischen Öffentlichkeit frei äußern, kann nur, wer sich gegen Hass und Bedrohung im Netz wehren kann.
Die Freiheit des Wortes schafft sich selbst ab, wenn sie zur Freiheit verkommt, ungestraft beleidigen, einschüchtern und hetzen zu dürfen. Ohne den wirksamen Schutz von Persönlichkeitsrechten, die klare Grenzen für ein zivilisiertes Miteinander ziehen, verstummt der demokratische Diskurs.
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