Weitblick in der dunklen Jahreszeit: Keine Frage des Alters

Dunkelheit, Schnee-Regen, schlechte Sicht: Nicht ohne Grund ereignen sich im Herbst/Winter die meisten Verkehrsunfälle mit Sachschaden. Kommen unentdeckte Sehdefizite hinzu, kann das auch für Leib und Leben gefährlich werden. Verpflichtende Wiederholungssehtests gibt es in Deutschland nicht, obwohl 72 Prozent der Bevölkerung diese begrüßen würden. Deshalb rät das Kuratorium Gutes Sehen (KGS), die Augen alle zwei Jahre testen zu lassen – und räumt mit Irrtümern auf.

Irrtum 1: Vor allem ältere Menschen sehen schlecht und gefährden die Verkehrssicherheit.

Fakt ist, dass 90 Prozent der über 60-Jährigen regelmäßig die Augen checken- und Defizite entsprechend ausgleichen lassen. Auf Risiko fahren die 40- bis 44-Jährigen ohne Brille: Im Gegensatz zu Brillenträgern gleichen Alters hat nicht einmal jeder dritte von ihnen in den letzten drei Jahren seine Augen überprüfen lassen. Dabei ist erwiesen, dass die Sehfähigkeit bereits in der Mitte des Lebens langsam, meist unbemerkt nachlässt. 

Irrtum 2: Die Leistungsfähigkeit junger Augen bleibt bis ins Erwachsenenalter konstant.

Verbreitet ist auch die Ansicht, dass kurzsichtige Menschen ihre erste Brille in der Schulzeit bekommen und die Brillenstärke dann bis zum Alter von ca. 45 Jahren fast konstant bleibt. „Untersuchungen an Studierenden haben jedoch gezeigt, dass etwa 20 Prozent erst im Erwachsenenalter kurzsichtig werden,“ so Wolfgang Wesemann, habilitierter Medizin-Physiker und Augenexperte des KGS. Der Führerscheinsehtest wird normalerweise im Alter von 17 bis 18 Jahren durchgeführt. Junge Menschen, die erst später kurzsichtig werden, wissen oftmals gar nicht um ihre Sehschwäche. Das macht das Fahren von Autos und Zweirädern riskant.  

Irrtum 3: Wer nachtblind ist, darf kein Auto fahren.

Jeder fünfte Autofahrer klagt über Nachtsehstörungen. Allerdings gibt es die sogenannte „echte Nachtblindheit“ in Deutschland nur sehr selten. Weitaus häufiger kommt es vor, dass Menschen in der Nacht kurzsichtiger sind als am Tag und im Dunkeln unscharf sehen. In diesem Fall können Optikbetriebe eine spezielle Brille zum Autofahren anfertigen. Auch gegen die Blendung entgegenkommender Scheinwerfer gibt es Abhilfe: Alltagstaugliche Brillengläser für Autofahrer versprechen blendfreies Fahren, besseres Kontrastsehen und optimierte Sehbereiche für Gleitsichtbrillenträger. 

Irrtum 4: Gutes Sehen ist Privatangelegenheit.

Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) legt fest, dass jeder Fahrzeugführer sicherstellen muss, dass er fahrtüchtig ist. Der Führerscheinsehtest verlangt eine Mindestsehschärfe von 70 Prozent. Wer schlecht sieht und ohne Korrektion einen Unfall verursacht, den trifft in jedem Fall eine Mitschuld. Der Berufsverband der Augenärzte schätzt, dass jährlich 300.000 Unfälle aufgrund mangelnder Sehleistung verursacht werden.

Weitere Infos und sieben kostenlose Selbst-Seh-Checks finden Sie auf Seh-check.deWeitere Seh-Märchen finden Sie hier.

Über Kuratorium Gutes Sehen e.V. (KGS)

Kuratorium Gutes Sehen e.V. – Wissen rund um Gutes Sehen und Aussehen
Der in Berlin ansässige Verein Kuratorium Gutes Sehen e.V. (KGS) ist eine überregional arbeitende Initiative im deutschsprachigen Raum, die seit 1949 Aufklärungsarbeit rund um Gutes Sehen und Aussehen mit Brille und Kontaktlinsen leistet. In Zusammenarbeit mit unabhängigen wissenschaftlichen Beratern informiert das KGS über Themen, wie Sehprobleme, Kinder und Sehen, Sonnenschutz, Sehtests, Brillenstyling, Sehen im Beruf, beim Sport und im Straßenverkehr.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Kuratorium Gutes Sehen e.V. (KGS)
Werderscher Markt 15
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 414021-22
Telefax: +49 (30) 414021-23
http://www.sehen.de

Ansprechpartner:
Kerstin Kruschinski
Leiterin PR und Kommunikation
Telefon: +49 (30) 41402122
Fax: +49 (30) 41402123
E-Mail: kruschinski@sehen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel