Niedersächsische Landesmedienanstalt beanstandet Verstoß gegen Gewinnspielsatzung bei RTL

Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat auf Beschluss der Kommission für Zulassung und Aufsicht einen Verstoß gegen die Gewinnspielsatzung im Programm von RTL beanstandet.

 

Am 2. Juni 2021 hatte RTL im Rahmen einer Fußballspielübertragung ein Gewinnspiel beworben. Nutzerinnen und Nutzer, die per SMS mehrfach an dem Gewinnspiel teilgenommen hatten, erhielten im Falle eines Nichtgewinns eine Antwort-SMS mit dem Text „Leider knapp verfehlt. Vielleicht klappt’s beim nächsten Mal“. Die NLM stellte aufgrund der Formulierung einen Verstoß gegen das Irreführungsverbot gemäß ß 6 Abs. 1 der Gewinnspielsatzung fest.

 

Nach § 6 Abs. 1 der Gewinnspielsatzung sind bei der Durchführung eines Gewinnspiels Aussagen jeglicher Art, die falsch, zur Irreführung geeignet oder widersprüchlich sind, unzulässig. Dies umfasst auch Aussagen über die Möglichkeit, ausgewählt zu werden. Die Formulierung „Knapp verfehlt“ kann als ein „Beinahe-Erreichen“ der Auswahl verstanden werden und insofern potenziell irreführend sein. Auch der SMS-Text kann dazu verleiten, erneut an dem Gewinnspiel teilzunehmen.

 

Die Beanstandung ist noch nicht bestandskräftig. Die Veranstalterin RTL GmbH hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover zu erheben.

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