Verfahren im Katzenvideo-Fall eingestellt – Beschuldigter geständig

 

Das Verfahren im sogenannten Katzenvideo-Fall ist unter hohen Auflagen eingestellt. Der Angeklagte Patrick N. gestand in einer Erklärung, dass es seine Hunde seien, welche die Katze töteten. Er glaubt aber weiterhin, nicht tierschutzwidrig gehandelt zu haben. Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) begrüßt die hohen Auflagen, die Patrick N. auferlegt wurden, verurteilt aber weiterhin die Tat aufs Schärfste und zeigt keinerlei Verständnis für die Uneinsichtigkeit des Angeklagten.

(Gensingen, 22. September 2021) Staatsanwaltschaft und Verteidigung einigten sich vor dem Amtsgericht Simmern auf die Einstellung des Verfahrens unter Auflagen gegen Patrick N., dessen Hunde im Herbst 2017 eine Katze töteten. Die Auflagen sehen ein Geständnis, den Verzicht auf eine Jagdscheinverlängerung sowie auf das Halten und Betreuen jeglicher Tiere, ausgenommen zweier privater Hunde, in den nächsten fünf Jahren vor. Zudem wurde eine Geldbetrag in Höhe von 5.000 Euro festgesetzt, die er an die Tierhilfe Rhein-Hunsrück e.V. zu zahlen hat. Patrick N. muss die Kosten für seine Anwälte selbst tragen. Die entsprechenden Verzichtserklärungen des geständigen Hundeführers müssen innerhalb von sechs Monaten vorliegen. Erst bei Vorlage der Erklärungen wird das Verfahren endgültig eingestellt. 

Der LJV begrüßt die hohen Auflagen, die dem Angeklagten auferlegt wurden. „Wir können mit den umfangreichen Auflagen gegen Patrick N. zufrieden sein“, betont LJV-Präsident Dieter Mahr. „Aber die von ihm zur Schau getragene Reuelosigkeit in Anbetracht seiner Taten lässt uns sprachlos zurück.“ In seiner Erklärung, die von seinem Verteidiger vorgetragen wurde, gab Patrick N. zwar zu, dass es seine Hunde seien, ist aber immer noch der Meinung, die Tat sei im jagdrechtlichen Rahmen geschehen. „Diese Tat ist durch keine jagdrechtliche Regelung gedeckt. Sie widerspricht Allem, wofür Jägerinnen und Jäger stehen, nämlich einer tierschutzgerechten Jagd“, so Mahr. 

Am 1. Dezember 2020 eröffnete das Amtsgericht Simmern das Hauptverfahren gegen Patrick N. Wegen eines massiven Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstatteten der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz (LJV) und Deutscher Jagdverband (DJV) Anzeige.

Über Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e. V.

Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e. V. ist eine anerkannte Naturschutzorganisation. Aufgaben und Ziele des Verbandes sind die Pflege und Förderung aller Zweige des Jagdwesens, insbesondere der Schutz und die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie die Förderung des Natur- und Umweltschutzes, der Landschaftspflege und des Tierschutzes. Im 1949 gegründeten Landesjagdverband Rheinland-Pfalz sind die Jäger des Landes zusammengeschlossen. Er hat zurzeit rund 19.000 Mitglieder.

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