Längere Kassenbons ab 1. April

Ein Kassenbon ist nicht nur ein lästiger kleiner Zettel, der die Geldbörse unnötig verstopft. Er ist ein Dokument, mit dem jeder getätigte Umsatz lückenlos festgehalten werden kann. Damit Transaktionen zwischen Kunden und Dienstleistern künftig noch manipulationssicherer erfasst und Steuerbetrug unmöglich gemacht wird, wächst der Kassenbon ab 1. April noch etwas in die Länge. Zu verpflichtenden Angaben wie etwa Datum, Uhrzeit, Art und Menge des gekauften Produkts oder Transaktionsnummer kommen noch weitere Angaben – beispielsweise Beginn und Ende des Kassiervorgangs – hinzu. Zudem wird der Kassenbon nach Auskunft der ARAG Experten in eine Cloud übermittelt und digitalisiert.
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