Eltern haften für die Verletzungen ihres Kindes

Lassen Eltern ihr knapp dreijähriges Kind bei einem Reitturnier aus den Augen, haften sie vollständig für dessen Verletzung durch einen Pferdetritt. Weder der Veranstalter, noch die Pferdehalterin müssen damit rechnen, dass ein Kleinkind unbeaufsichtigt in einen Pferdetransporter klettert. Deren Verkehrssicherungspflicht reduziert sich durch die Pflicht der Eltern, ihren Nachwuchs auf einer großen Veranstaltung eng bei sich zu führen. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des BGH (Az.: VI ZR 210/18; VI ZR 194/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Urteil des BGH .
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