Verbraucherschutz 2.0

Mehr Transparenz auf Online-Plattformen, Gewährleistungsrechte für digitale Inhalte, Anspruch auf Schadensersatz, neue Regeln für Influencer und Blogger, Schutz vor dubiosen Verkaufspraktiken auf Kaffeefahrten – mit dem Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht, das das Kabinett kürzlich beschlossen hat, werden wichtige europäische Verbraucherschutzregeln in deutsches Recht umgesetzt. Die ARAG Experten erklären, was sich ändert.

Mehr Verbraucherschutz beim Online-Handel geplant
Betreiber von Online-Marktplätzen wie z. B. eBay oder Amazon müssen Kunden künftig darüber informieren, ob es sich bei den Anbietern, die über ihre Plattform Waren und Dienstleistungen vertreiben, um Unternehmer oder Privatpersonen handelt. So sieht es ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor, mit dem eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Werden verschiedene Anbieter in einem Ranking angezeigt, die die gleiche Ware oder Dienstleistung anbieten, müssen die Plattformen offenlegen, nach welchen Kriterien diese Auflistung erfolgt. Auch bei Verbraucherbewertungen will der Gesetzgeber nachbessern. Kunden sollen künftig besser erkennen können, von wem Produktbewertungen tatsächlich stammen. Plattformen, Web-Shops und andere Online-Unternehmen, die öffentlich zugänglich sind, müssen informieren und sicherstellen, dass Bewertungen tatsächlich von Verbrauchern stammen. Werden Kunden schuldhaft durch unlautere geschäftliche Handlungen geschädigt, die gegen eine verbraucherschützende Norm verstoßen, sollen sie nach Auskunft der ARAG Experten sogar Anspruch auf Schadensersatz haben.

Verschärfte Regeln bei Kaffeefahrten
Heizdecken, Kochtöpfe, Wellnessprodukte – auf so genannten Kaffeefahrten wird meist überteuerte Ware verkauft. Oft sind es ältere Menschen, die dabei mit unseriösen Praktiken unter Druck gesetzt und zum Kauf überredet werden. Zwar müssen die Anbieter solcher Verkaufsveranstaltungen ihr Gewinnversprechen einlösen und Käufer von Waren haben auch bei Kaffeefahrten ein 14-tägiges Widerrufsrecht, doch es gelten künftig strengere Regeln. Nach Auskunft der ARAG Experten will der Gesetzgeber die Anzeigepflicht solcher Verkaufsevents bei der zuständigen Behörde verschärfen, auch wenn die Kaffeefahrt ins Ausland führt. Darüber hinaus muss bei der Bewerbung solcher meist als Tagesausflug deklarierten Veranstaltungen klar darüber informiert werden, dass es sich um eine Werbefahrt handelt. Zudem ist der Vertrieb von Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln künftig verboten. Anbieter, die sich nicht daran halten, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 statt bisher 1.000 Euro rechnen.

Mehr Rechtssicherheit für Influencer und Blogger
Der neueste Schuh, die hippe Clutch oder der total abgefahrene USB-Tassenwärmer – wenn Blogger und Influencer auf ihren Kanälen für Produkte oder auch Dienstleistungen werben, müssen sie die entsprechenden Postings als Werbung kennzeichnen. Erst dann wissen Verbraucher, woran sie sind und können besser einschätzen, wie die Empfehlung zustande gekommen ist und ob sie ihr vertrauen wollen. In ihrem aktuellen Gesetzentwurf stellt die Koalition nun auch andersherum klar: Es müssen nur Postings als kommerzielle Kommunikation gekennzeichnet werden, wenn es vom Hersteller eine entsprechende Gegenleistung gibt.

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