S1-Leitlinie zur sozialen Teilhabe in der Pandemie für Ambulante Pflege veröffentlicht

Die S1-Leitlinie „Häusliche Versorgung, Soziale Teilhabe und Lebensqualität bei Menschen mit Pflegebedürftigkeit im Kontext Ambulanter Pflege unter den Bedingungen der Covid-19 Pandemie“ wurde kurz vor Weihnachten veröffentlicht.

Die Leitlinie entstand unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft und wurde koordiniert von Prof. Dr. Thomas Fischer. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) war in der multidisziplinär besetzten Arbeitsgruppe durch Dr. Martin Dichter vertreten.

„Die Leitlinie dient durch fachlich begründete und möglichst wissenschaftlich abgesicherte Wissensbestände als Orientierung für Pflegefachpersonen und ambulante Pflegedienste im Kontext des interprofessionellen Handelns bei der Versorgung von Menschen mit Pflegebedürftigkeit im eigenen Zuhause,“ sagt Dr. Martin Dichter, Mitglied des DBfK-Bundesvorstandes und Vorsitzender des DBfK Nordwest.

Die Sicherung von sozialer Teilhabe und Lebensqualität der betroffenen Menschen stellt in der Langzeitpflege wegen der Schutzbestimmungen und -maßnahmen in der COVID-19-Pandemie eine besondere pflegerische Herausforderung dar. Mit den Handlungsempfehlungen in der Leitlinie erhalten die professionellen Akteure Orientierung und Hinweise für ihre tägliche Arbeit.

Die Leitlinie ist über die Homepage der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft unter folgendem Link abrufbar: 

https://dg-pflegewissenschaft.de/leitlinien-2/.

Weitere Details zur Leitlinie unter:
https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/184-002.html

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