Gedenkstätten nutzen die vorübergehende Schließzeit

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat die Landesregierung Sachsen-Anhalt beschlossen, dass auch alle Gedenkstätten der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt weiterhin bis einschließlich Sonntag, dem 10. Januar 2021, für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben müssen. Insoweit keine Verlängerung der aktuellen Maßnahmen erfolgt, werden

  • die Gedenkstätte KZ Lichtenburg Prettin,
  • die Gedenkstätte für Opfer der NS-„Euthanasie“ Bernburg,
  • die Gedenkstätte für die Opfer des KZ Langenstein-Zwieberge,
  • die Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe Gardelegen,
  • die Gedenkstätte ROTER OCHSE Halle (Saale),
  • die Gedenkstätte Moritzplatz Magdeburg und
  • die Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn

bedingt durch den nach dem Jahreswechsel nötigen Planungsvorlauf wieder zum 19. Januar 2021 öffnen.

Die vorübergehende Schließung der Gedenkstätten bedeutet jedoch nicht Untätigkeit. 

Aktuell werden zahlreiche Bildungsangebote überarbeitet bzw. an die Bedingungen unter „Corona“ angepasst, um im Januar hoffentlich wieder in die Projektarbeit mit Schulklassen sowie in Seminare u.a. mit Polizeischülern, Bundeswehrangehörigen, Lehramtsreferendaren und Freiwilligendienstleistenden einsteigen zu können – natürlich immer unter Beachtung der aktuell erforderlichen Hygienemaßnahmen und Kontaktbeschränkungen. 

Aktuell ist die neueste Ausgabe des Rundbriefs „Erinnern! Aufgabe, Chance, Herausforderung“ fertiggestellt und bereits zum Download auf der Internetseite der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt verfügbar unter https://stgs.sachsen-anhalt.de/angebote/erinnern/. Vielfältige Beiträge widmen sich schwerpunktmäßig zeit- bzw. regionalgeschichtlichen Themen und beleuchten die regionale Erinnerungskultur.

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