Debattenstoff gibt es auch in anderen Ländern

Alle in einem Boot: Viel wird derzeit diskutiert über Sinn und Wirksamkeit der Corona-Maßnahmen im Land. Dabei steht Deutschland keinesfalls alleine mit seinen Regeln und Weisungen da. Überall in Europa und darüber hinaus ringen Länder mit ihrer jeweiligen Bevölkerung über Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Das auf Krisenfrühwarnsysteme spezialisierte Unternehmen A3M aus Tübingen hat die aktuellen Maßnahmen einiger Länder auf dem Kontinent und darüber hinaus zusammengestellt. Es zeigt sich: Diskussionsstoff gibt es sicherlich auch in anderen Nationen.

Verlängerungen der Maßnahmen wohin man blickt:

Die Diskussion darüber, wie lange die Maßnahmen hier noch über den November hinaus verlängert werden sollten, ist alles andere als auf unser Land beschränkt. Auch in anderen Nationen heißt es weiter durchhalten. Litauen hat seinen Lockdown zum Beispiel bis 17. Dezember verlängert. Bulgarien fährt einen großen Teil des öffentlichen Lebens bis 21. Dezember herunter. Eine Ausnahme bilden jedoch kleine Geschäfte. Theater dürfen darüber hinaus bei limitierter Besucherzahl offen bleiben. Dänemark verlängert seine Einschränkungen zunächst bis 13. Dezember und auch in Norwegen wurde angekündigt, dass die Maßnahmen noch ein paar Wochen weitergehen. Die nächtliche Ausgangssperre für Bewohner des Balkan-Landes Montenegro hält noch bis mindestens 8. Dezember an.

Frankreich fährt nur bedingt wieder hoch:

In Frankreich geht es angesichts des strengen Lockdowns für die Bewohner des Landes zwar gefühlt wieder bergauf. Tatsächlich haben Bars und Restaurants aber noch bis zum 20. Januar 2021 faktisch Berufsverbot. Am 15. Dezember sollen die Ausgangssperren gelockert werden. In der nächtlichen Zeit von 21 Uhr bis morgens um 7 Uhr bleibt sie aber bestehen. Ähnlich wie bei uns wird zu Weihnachten und Silvester gelockert.

Briten fiebern auf „Christmas Bubble“ hin:

Mit einem schnittigen Ausdruck wird die Festtagspause vom Lockdown im Vereinigten Königreich betitelt. Zwischen dem 23.12. und 27.12. sind private Versammlungen der Mitglieder von insgesamt drei Haushalten erlaubt. Sie bilden eine sogenannte Christmas Bubble, zudem werden in diesem kurzen Zeitraum die Reisebeschränkungen gelockert.

Restaurantschließungen auch im fernen Kalifornien:

Ein Blick über den Tellerrand Europas hinaus zeigt: Auch hier ist die öffentliche Debatte sicher von Lockdown-Maßnahmen und Einschränkungen bestimmt. So ordneten die Behörden in der kalifornischen Metropole Los Angeles zum Beispiel gerade an, dass alle Restaurants für drei Wochen schließen müssen. Relativ locker sind die Maßnahmen dagegen etwa im Bundesstaat Louisiana, wo die Höchstteilnehmerzahl von privaten Versammlungen in geschlossenen Räumen auf stolze 75 Personen beschränkt ist. Angesichts der durchschnittlichen Regeln diesseits des Atlantiks erinnern die Zustände eher an den Status Quo Europas im Sommer. Bars schließen in dem Staat auch nur dort ihre Innenbereiche, wo die Infektionszahlen erhöht sind.

Hierzulande vom Tisch – in Australien Wirklichkeit – Quarantäne auf Inlandsreisen:

In Down Under gibt es anders als hierzulande inneraustralische Quarantäne. Die 14-Tage-Selbstisolierung für Reisende von Sydney bzw. dem Bundesstaat New South Wales nach Queensland wird zum Beispiel in Kürze erst aufgehoben.

Über die A3M Mobile Personal Protection GmbH

Mit Sitz in der Universitätsstadt Tübingen sowie Hamburg entwickelt und betreibt die A3M GmbH Frühwarn-, Informations- und Kommunikationssysteme für ein professionelles und effektives Krisenmanagement. Zu den Nutzern des webbasierten Global Monitoring-Tools zählen zum einen die großen Reise-Anbieter Deutschlands, zum anderen eine Vielzahl von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMUs), aber auch große Firmen sowie Konzerne. Ein erfahrenes Team von Experten bei A3M beobachtet laufend die weltweite Nachrichtenlage und bereitet diese individuell für die Nutzer auf. Dadurch erhalten Reiseanbieter je nach Auftrag ausschließlich Informationen, die für deren spezifische Kunden relevant sind, da sich diese gerade oder in Kürze in entsprechenden Ländern und Regionen aufhalten. KMUs, große Unternehmen und Konzerne nutzen die Informationen, um die maximale Sicherheit für ihre Mitarbeiter auf Reisen zu gewährleisten. Zu den weltweiten Krisenherden, die A3M beobachtet, zählen zum einen Naturkatastrophen wie Erdbeben, Hurrikans oder Brände, zum anderen politische Unruhen, Großdemonstrationen oder weitere Ereignisse und Zustände, die für Reisende zu einer Gefahr werden können. Bei Endkunden wurde das Unternehmen A3M in der Vergangenheit durch das Tsunami-Frühwarnsystem via SMS bekannt, das in Folge der Flutkatastrophe im Jahr 2004 ins Leben gerufen wurde. Seit geraumer Zeit bietet A3M die App "Global Monitoring" für iPhone und Android an. Im Zuge der Reiserestriktionen durch Corona hat das Unternehmen den sogenannten Destination Manager für die Branche entwickelt. Er hilft Reiseverkäufern maßgeblich dabei, Kunden angesichts sich ständig wechselnder Richtlinien tagesaktuell zu beraten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

A3M Mobile Personal Protection GmbH
Hintere Grabenstraße 26
72070 Tübingen
Telefon: +49 (7071) 9755-950
Telefax: +49 (7071) 97559-59
http://www.global-monitoring.com/

Ansprechpartner:
Roberto La Pietra
Telefon: +49 (89) 179190-0
E-Mail: melanie.nagy@wilde.de
Mirko Jacubowski
Director Business Development
Telefon: +49 (151) 58945-801
E-Mail: jacubowski@a3mobile.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel