Maskenpflicht und Hygieneregeln: So bleibt das Bahnfahren auch in der Corona-Zeit sicher

Durch die seit 2. November geltenden Coronabedingten Einschränkungen, den Lockdown light, ist die Nachfrage im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in NRW auf derzeit rund 50 % gesunken, verglichen mit der Zeit vor der Pandemie. Die Verkehrsleistungen im SPNV sind jedoch bis zu 100% beibehalten worden. Trotzdem kann es, vor allem beim Schülerverkehr, zu Stoßzeiten in den Fahrzeugen schon mal eng werden.

Für ein erhöhtes Infektionsrisiko in Zügen gibt es allerdings keinen Anhaltspunkt. Entsprechende Studien belegen, dass bei Einhaltung der üblichen Regeln eine sichere Nutzung des Nahverkehrs möglich ist. Informationen zum Thema finden sich im Internet auch auf der Website der Initiative Deutschland mobil unter https://www.besserweiter.de/wissenschaftsticker-bus-und-bahn.html.

Weil die Mindestabstände im Nahverkehr nicht immer und überall eingehalten werden können, ist die Maskenpflicht an Stationen und in Fahrzeugen besonders wichtig. Sie dient dem Schutz aller Fahrgäste und Mitarbeiter. Dies wird auch durch Mitarbeiter regelmäßig kontrolliert und ist bei Verstößen mit einem Bußgeld von 150 € belegt.

Das ständige Öffnen der Türen an den Haltepunkten sorgt für einen regelmäßigen Luftaustausch. In Kombination mit der Maskenpflicht wird so die Ansteckungsgefahr durch Aeorosole weitgehend verhindert.

Nur gemeinsam kann die Pandemie-Krise gemeistert werden. Sie erfordert auf allen Seiten Engagement. Dieses Maßnahmenpaket der Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger im Nahverkehr ist der Beitrag für den Schutz der Fahrgäste:

  • Im Nahverkehr sind trotz der massiven Fahrgastrückgänge die Kapazitäten und das Fahrplanangebot nicht eingeschränkt worden, um ausreichend Platz anbieten zu können. Daher sind weitere Kapazitätserweiterungen nicht zusätzlich möglich. Ein kurzfristiges Ausdehnen der Verkehrsleistung ist zumeist aus betrieblichen und technischen Gründen nicht machbar.
  • Die Innenreinigung der Fahrzeuge wurde zur Verminderung möglicher Schmierinfektionen intensiviert.
  • Fahrgäste sollten, wenn möglich, die Hauptverkehrszeiten meiden. Darüber hinaus sollten sie sich an die bekannten Hygieneregeln halten.
  • Gerade im Schülerverkehr kann es im Fahrgastraum mal enger werden. Um dies zu vermeiden, sind die Schulen um einen zeitlich gestaffelten Unterrichtsbeginn gebeten worden.

So können alle dazu beitragen, dass der Nahverkehr sicher bleibt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)
Friedrich-Ebert-Straße 19
59425 Unna
Telefon: +49 (2303) 95263-0
Telefax: +49 (2303) 95263-29
http://www.nwl-info.de

Ansprechpartner:
Uli Beele
Pressesprecher
Telefon: +49 (2303) 95263-12
Fax: +49 (2303) 95263-29
E-Mail: u.beele@nwl-info.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel