Mehr Steuervorteile für Jobradler beschlossen
Wer ein Dienstrad fährt, spart laut ARAG Experten künftig mehr Steuern. Statt bislang 0,5 Prozent des Listenpreises müssen Mitarbeiter für einen Drahtesel, den sie nach dem 1. Januar 2019 erstmalig genutzt haben, nur noch 0,25 Prozent als sogenannten „geldwerten Vorteil“ versteuern. Trägt der Arbeitgeber die gesamten Kosten für das Dienstrad, ist es sogar steuerfrei –Read more about Mehr Steuervorteile für Jobradler beschlossen[…]
