VATM: Reform des Wohnungseigentumsgesetzes hilft dem Gigabit-Ausbau – aber Nachbesserung für Mieter erforderlich

Der VATM begrüßt grundsätzlich die gestrige Verabschiedung der Reform des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) durch den Deutschen Bundestag. „Es ist gelungen, neben der eigentlichen Zielsetzung – der Förderung der Elektromobilität – nun auch den Ausbau und Anschluss mit Glasfaser- bzw. Gigabit-Netzen leichter durchzusetzen“, so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Konkret sieht das Gesetz vor, dass Eigentümer nicht mehr von der Zustimmung der gesamten Eigentümergemeinschaft abhängig sind, um den Anschluss des Hauses an die neuen Netze zu erreichen.

Dennoch ist aus Sicht des Verbandes eine wichtige Chance verpasst worden. „Weitergehende Rechte auch für die Mieter eines Hauses wären wie bei Ladesäulen extrem wichtig gewesen, um die Digitalisierung bedarfsgerecht voranzutreiben. Dies wird zwar vom Bundesrat unterstützt, aber von der Bundesregierung nach wie vor abgelehnt“, so Grützner. Der Verweis der Bundesregierung auf bereits bestehende Regelungen mache aus Sicht des VATM keinen Sinn, denn diese bieten gerade nicht den betroffenen Mietern selbst eigene Rechte auf den Anschluss eines Hauses, wenn die Bagger in der Straße sind.

„Wir finden es sehr bedauerlich, dass der Bundestag heute keine eigenen Mieterrechte auch gegenüber dem Hauseigentümer beschlossen hat wie bei Stromanschlüssen für E-Autos. Das hätte sicher einen noch deutlicheren Schub zu Gunsten höherer Anschlusszahlen für Glasfaser zur Folge. Daher hat sich auch der Bundesrat im Rahmen seiner Stellungnahme für eine solche Regelung ausgesprochen“, sagt Uwe Nickl, VATM-Präsidiumsmitglied und CEO der Deutsche Glasfaser Unternehmensgruppe: „Kommt diese Verbesserung in diesem Gesetz nicht, dann muss eine entsprechende Aufnahme im Rahmen der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes erfolgen.“

Über Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM)

Dem VATM gehören die größten deutschen Telekommunikationsunternehmen an, insgesamt rund 120 auch regional anbietende Netzbetreiber, Diensteanbieter aber auch Zulieferunternehmen. Die VATM-Mitgliedsunternehmen versorgen 80 Prozent aller Festnetzkunden und nahezu alle Mobilfunkkunden außerhalb der Telekom. Seit der Marktöffnung im Jahr 1998 haben die Wettbewerber im Festnetz- und Mobilfunkbereich Investitionen in Höhe von rund 82 Mrd. € vorgenommen. Sie investieren auch am stärksten in den zukunftssicheren Glasfaserausbau direkt bis in die Häuser.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM)
Frankenwerft 35
50667 Köln
Telefon: +49 (30) 50561538
Telefax: +49 (30) 50561539
http://www.vatm.de

Ansprechpartner:
Corinna Keim
Pressesprecherin
Telefon: +49 (221) 37677-23
Fax: +49 (221) 3767726
E-Mail: presse@vatm.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel