Messe- und Kongress-Standort Karlsruhe sieht Lichtblick

Lange musste die Veranstaltungswirtschaft in Baden-Württemberg auf eine Verordnung für die Durchführung von Messen, Ausstellungen und Kongressen warten. Nun ist sie durch die Landesregierung auf den Weg gebracht und setzt nachvollziehbare Richtlinien für die Veranstaltungsbranche in Kraft.

Die Geschäftsführerin der Messe Karlsruhe, Britta Wirtz, teilt mit: „Wir lesen die vorliegende Corona-Verordnung Messen so, dass die Landesregierung hiermit eine Orientierungshilfe in Form von konkreten Handlungsanweisungen gibt. Es ist erkennbar, dass die formulierten Auflagen darauf zielen, das Geschäft wieder in Gang zu bringen.“ Zahlreiche Regelungen der Corona-Verordnung Messen werden bereits Ende August außer Kraft gesetzt, sollen mithin mit Beginn des Monats September neu gefasst werden. Wirtz weiter: „Die Verordnung ist für uns und die gesamte Messe- und Kongressbranche damit als ein Brückenschlag in den Herbst zu sehen, die sowohl wir als auch unsere Aussteller und Besucher dringend benötigt haben. Wir dürfen davon ausgehen, dass die formulierten Auflagen nur in begründeten Fällen verschärft werden. Im positiven Fall gibt die Verordnung ab September Raum für Erleichterungen. Wir gehen nun mit den auf die Corona-Verordnung Messen zugeschnittenen Konzepten und unseren Sicherheits- und Hygienekonzepten auf die zuständigen Ordnungsämter zu und sind so in der Lage, unseren Veranstaltungsherbst planerisch voranzubringen.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Karlsruher Messe- und Kongress-GmbH (KMK)
Festplatz 9
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 3720-0
Telefax: +49 (721) 3720-2149
http://www.messe-karlsruhe.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel