ACE begrüßt Urteil des Bundesgerichtshofs zum VW-Abgasskandal

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute erstmalig im bislang größten deutschen Auto- und Wirtschaftsskandal entschieden. Gleichzeitig ist das heute gefällte Urteil ein Meilenstein für alle Geschädigten und ebenso ein Präzedenzurteil für alle künftigen Autokäufer. Das BGH-Urteil stellt fest, dass den Käufern durch die illegale Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschadet wurde. Die Geschädigten können nun Schadensersatzzahlungen vom Volkswagen-Konzern einfordern. Das weitere Vorgehen sieht vor, dass die Kläger ihr Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis teilweise zurückverlangen können, allerdings müssen die gefahrenen Kilometer angerechnet werden.

Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das den Verbrauchern endlich Klarheit verschafft. Betroffene VW-Kunden können jetzt nach fast fünf Jahren entschädigt werden.

Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, fasst zusammen: „Aussagen für das deutsche Verbraucher-Kaufrecht können nun allgemein abgeleitet werden. Das Urteil hat höchste Bedeutung für jeden Geschädigten und ist dahingehend zukunftsweisend. Alle Autokäufer, die durch falsche Hersteller- und Verkaufsangaben geködert werden, können sich auf dieses Präzedenzurteil berufen, wenn eine Produkteigenschaft bestellt, käuflich erworben – aber wie sich herausstellt – nicht geliefert wurde.“

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