Soforthilfe für Solo-Selbstständige?

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg begrüßt die Ankündigung des NRW-Wirtschaftsministeriums, an einer Lösung für die Solo-Selbstständigen, die für ihren Lebensunterhalt nach den Vorgaben des Bundes die Grundsicherung und nicht die Soforthilfe nutzen sollen, zu arbeiten. „Viele Solo-Selbstständige sind verunsichert, wenn nicht verzweifelt, weil sie nicht wissen, ob sie ihre bewilligte Soforthilfe für ihren privaten Lebensunterhalt oder zur Auszahlung eines Gehalts nutzen dürfen“, sagt Regina Rosenstock, Gesamtbereichsleiterin Unternehmensförderung der IHK Bonn/Rhein-Sieg: „Zu Beginn des Antragsverfahrens Ende März war das auch in NRW noch möglich; doch durch die Vorgaben des Bundes hat sich das geändert.“

Laut NRW-Wirtschaftsminister Professor Dr. Andreas Pinkwart sollen nach dem Willen der großen Mehrheit der Länder die Betroffenen selbst wählen können, ob sie auf die Grundsicherung oder die Soforthilfe zurückgreifen wollen. Der NRW-Vorschlag habe auf der Wirtschaftsministerkonferenz eine parteiübergreifende große Mehrheit gefunden. Finanzminister Lutz Lienenkämper wolle sich auf der Finanzministerkonferenz am Donnerstag dafür einsetzen, um für die Solo-Selbstständigen eine unbürokratische und schnelle Lösung zu erreichen. „Wir brauchen Rechtssicherheit für Solo-Selbstständige, gleich wie die Entscheidung am Donnerstag ausfallen wird“, erläutert IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille: „Die Entscheidung zwischen Betriebsausgaben und privaten Ausgaben ist für viele Freiberufler eine eher akademische Diskussion, wenn Sie für ihren Lebensunterhalt aufkommen müssen.“

Informationen zur Soforthilfe gibt es unter www.ihk-bonn.de, Webcode @3520, oder mit aktuellen Meldungen unter https://www.facebook.com/IHK.Bonn/ und https://twitter.com/IHK_Bonn

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