Haustier überfahren – was nun?

Anders als beim Wildunfall begehen Autofahrer, die einen Hund oder eine Katze überfahren, keine Fahrerflucht. Vielmehr hat der Tierhalter die Pflicht, auf sein Tier aufzupassen. Und auch wenn es hart klingt, weisen die ARAG Experten darauf hin, dass es bei einem Unfall mit einem Haustier um Sachbeschädigung gehen kann, da Tiere juristisch als Sache behandelt werden. Wer sich schon moralisch nicht in der Pflicht fühlt, anzuhalten, sollte es dennoch tun, weil man sich gemäß Tierschutzgesetz der Tierquälerei schuldig machen kann, wenn das überfahrene Tier noch lebt. Dann sollte man die Unfallstelle absichern und die Polizei rufen. Dem Tier nähern muss sich der Fahrer nicht. Und die ARAG Experten warnen davor, sich beim Versuch, das verletzte Tier vor dem Verkehr zu sichern, selbst in Gefahr zu bringen. Ist das Tier tot, ist man zwar nicht verpflichtet, die Polizei zu rufen, sollte es aber dennoch tun, wenn man das Tier nicht selber bergen kann und es eine Gefahr für andere Fahrer darstellt. Wer so anständig ist, anhand des Tierhalsbandes den Besitzer ausfindig zu machen und zu informieren, muss keine Entschädigungsansprüche fürchten. Die Pflichtverletzung liegt beim Tierhalter. Und sind durch den Unfall Schäden am Fahrzeug entstanden, haftet sogar der Tierbesitzer.  

Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel