Reiseversicherung muss bei Durchfall zahlen

Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine Reiserücktrittsversicherung auch dann zahlen muss, wenn Durchfall der Grund für einen Nichtantritt der Reise ist. In einem konkreten Fall erkrankte ein Mann kurz vor der lang geplanten Reise an einem Infekt und bekam so schweren Durchfall, dass er sich nicht in der Lage sah, die Reise anzutreten. Trotz Attestes weigerte sich die Reiseversicherung zu zahlen. Die Begründung: Sowohl am Flughafen als auch im Flieger und am Urlaubsort seien sanitäre Anlagen vorhanden. Zum Rücktritt bestehe also kein Grund. Doch für die Richter war es dem Mann nicht zuzumuten, die Reise mit unberechenbarem Durchfall anzutreten (Oberlandesgericht Celle, Az.: 8 U 165/18).

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