Mit Tempo 30 zu Pflegeheim und Kindergarten

An der Zeller Straße in Romrod befindet sich nicht nur das Altenwohnheim, das demnächst in Betrieb geht, sondern auch das Einkaufszentrum, weitere Geschäfte, die Stadtverwaltung und der evangelische Kindergarten. Jetzt wurde unmittelbar nach der Einfahrt in die L 3070 von der B 49 kommend ein Tempo-30-Schild aufgestellt. „Der Kreis hat jetzt Tempo 30 angeordnet, die Entscheidung ist zur Sicherheit der Fußgänger gerade in der Engstelle wichtig und richtig“, unterstreicht Landrat Görig.

Möglich wurde Tempo 30 durch eine Änderung in der Straßenverkehrsordnung Ende 2016: Seitdem bedarf es für die Geschwindigkeitsbeschränkung für den fließenden Verkehr keiner Gefahrenlage aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse mehr. Im Bereich von Kindertagesstätten und Altenwohnheimen, die unmittelbar an einer Hauptverkehrsstraße liegen, kann ohne Prüfung besonderer Voraussetzungen Tempo 30 angeordnet werden. Seit zehn Jahren schon habe man die Verkehrsberuhigung gewollt, sagt Bürgermeisterin Dr. Birgit Richtberg, „endlich ist sie da, und das ist auch gut so. Punkt. Ausrufezeichen.“

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