VW Skandal – Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilt VW zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 18.07.2019, 17 U 160/18 die Volkswagen AG in einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe geht davon aus, dass die Verantwortlichen der Volkswagen Kenntnis von den schadensbegründenden Tatsachen hatte. Die Volkswagen AG hat den Geschädigten einen Schaden zugefügt, für den sie haften muss. Damit steht allen Geschädigten ein Schadensersatzanspruch zu.

Der Kläger kaufte im Jahre 2011 einen Skoda Octavia Combi 2,0 TDI. Als er feststellte, dass sein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, machte er über seine Rechtsanwälte der Dr. Stoll § Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG geltend. Diese ließ sich verklagen. Das Landgericht Baden-Baden, 2 O 416/16 verurteilte am 29.06.2018 die Volkswagen AG zu Schadensersatz. Gegen dieses Urteil legte die Volkswagen AG vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe Berufung ein. Diese Berufung hatte keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht verurteilte die Volkswagen AG wegen der Manipulation zu Schadensersatz.

Der Kläger klagte nicht auf Leistung, sondern auf Feststellung, dass die Volkswagen AG Schadensersatz für alle Schäden bezahlen muss, die durch die Manipulation entstanden sind. Davon umfasst ist nicht nur ein Minderwert oder mögliche sonstige Kosten, sondern auch der Kaufvertrag selbst. Dies bedeutet, dass der Kläger neben den sonstigen Schäden die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen kann. Er kann von der Volkswagen AG die Rücknahme des Fahrzeugs verlangen gegen Rückzahlung des Kaufpreises. Daneben kann er eine Verzinsung seines Kaufpreises einfordern. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hält einen solchen Feststellungsantrag für zulässig, da im Zeitpunkt der Klage noch nicht absehbar war, welche weiteren Schäden entstehen werden. Insbesondere müsse der Kläger weitere Aufwendungen wie Inspektionen etc. zur Erhaltung des Fahrzeugs tätigen, die er von der Volkswagen AG als Schaden ersetzt verlangen kann.

Das Verhalten von VW ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe als sittenwidrig einzustufen. Das Oberlandesgericht hält fest, dass als einziger Beweggrund für das Erschleichen der Typengenehmigung die angestrebte Kostensenkung und Gewinnmaximierung durch hohe Absatzzahlen in Betracht kommen. Ein solches Handeln mit diesen Zielen widerspricht dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden und ist daher als sittenwidrig einzustufen.
Dem Kläger ist auch ein Schaden entstanden. Er ist mit einer Verbindlichkeit (Kaufvertrag) belastet, die er so bei Kenntnis der Manipulation nie eingegangen wäre. Deshalb kann er auch die Rückabwicklung des Kaufvertrages gegenüber der Volkswagen AG verlangen, obwohl er den Kaufvertrag mit einem Händler abgeschlossen hat. Weiterhin kann er alle weiteren Schäden wie Inspektionen, Zinsen und Reparaturen bei der Volkswagen AG geltend machen.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe geht davon aus, dass die Volkswagen AG vorsätzlich gehandelt hat. Der Kläger hat umfangreich dazu vorgetragen, wer Kenntnis von den Manipulationen hatte. Der Kläger hatte über seine Rechtsanwälte der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in dem Prozess behauptet, dass auch Vorstände, insbesondere Herr Winterkorn von den Manipulationen gewusst habe. Die Volkswagen AG hat dazu unzureichend vorgetragen. Sie verwies lediglich auf laufende Ermittlungen und darauf, dass nach bisherigen Erkenntnissen kein Vorstand im aktienrechtlichen Sinne Kenntnis gehabt habe. Dies reichte dem Oberlandesgericht Karlsruhe jedoch nicht aus. Es ging bei seinem Urteil davon aus, dass der Vorstand Kenntnis von den Manipulationen gehabt habe. Damit handelte die Volkswagen AG auch vorsätzlich.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt, teilt mit: „Es ist ein Erfolg auf ganzer Linie. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt damit die von uns seit Jahren vertretene Auffassung, dass die Volkswagen AG Schadensersatz bezahlen muss. Die Aussage von VW, dass den Geschädigten keine Ansprüche zustehen und kein Schaden entstanden sei, ist deshalb nicht haltbar. Vielmehr ergehen immer mehr Urteile zulasten der Volkswagen AG. Damit können alle Geschädigte mit sehr guten Erfolgsaussichten Schadensersatzansprüche geltend machen.“

Dies bestätigt auch der Juraprofessor Michael Heese in seinem Artikel im Handelsblatt online am 18.07.2019 unter dem Titel „Volkswagen Jura-Professor zu Dieselskandal: Warum die Erfolgsaussichten für Kläger gut sind“. Dort bestätigte der Juraprofessor, dass die Mehrzahl der juristischen Auseinandersetzungen zugunsten der Geschädigten ausgehen. Weiterhin bestätigte er, dass von 115 Landgerichten in Deutschland bereits 96 Landgerichte VW verurteilt haben. Er führt außerdem aus, dass die Oberlandesgerichte Köln, Koblenz, Karlsruhe und Oldenburg sich auf Seiten der Geschädigten klar positioniert haben. Lediglich das Oberlandesgericht Braunschweig hat eine Klage abgewiesen. Zu dem Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig findet der Juraprofessor deutliche Worte: „Auch ich halte die Entscheidung des Braunschweiger Oberlandesgerichts für ein klares Fehlurteil, zumal der Bundesgerichtshof in durchaus vergleichbaren Fallkonstellation schon anders entschieden hat.“

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 11.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer führen in einer Spezialgesellschaft die erste Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel