Grobe Fahrlässigkeit bei Bedienung des Informationssystems im Pkw

Wer bei 200 Kilometern pro Stunde auf der Autobahn das Informationssystem des Wagens bedient, handelt grob fahrlässig. ARAG Experten verweisen auf das Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg, wonach ein Autofahrer nach einem Unfall zur anteiligen Zahlung von Reparaturkosten verurteilt wurde. Wie das Gericht mitteilte, hatte der Fahrer einen Luxuswagen angemietet. Er hatte zwar im Fall eines Schadens eine Haftungsbeschränkung ohne Selbstbeteiligung vereinbart; trotzdem muss der Mann nun zahlen (Az.: 13 U 1296/17).

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