Sozialhilfe für Straftäter?
Wer im Gefängnis sitzt, muss sich um seinen Lebensunterhalt nicht kümmern, denn Kost und Logis ist hinter Gittern frei. Daher besteht auch kein Anspruch auf Sozialhilfe. Und zwar auch dann nicht, wenn ein Straftäter auf der Flucht ist. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen dreisten Fall, in dem ein per Haftbefehl gesuchter Straftäter einenRead more about Sozialhilfe für Straftäter?[…]