Das ändert sich in Deutschland ab 2019 bei der Mikromobilität

Da die Verkehrsmittel Platz sparen und für Kurzstrecken konzipiert sind, bieten sie eine Lösung für überfüllte Großstädte und gewinnen heute mehr und mehr an Aufmerksamkeit.

Kleinstfahrzeuge sind E-Scooter, Segways, E-Leichtfahrzeuge, Hoverboards, Monowheels, oder auch das Elektrofahrräder und E-Skateboards. Da es bisher keine eindeutige Kategorisierung und Standardisierung gibt, werden in Deutschland die meisten der Fortbewegungsmittel noch nicht im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Es gibt noch viele unbeantwortete Fragen dazu, wie die Fahrzeuge zu klassifizieren sind oder welche Anforderungen für die Zulassung erfüllt werden müssen.

Definitionen von Mikrofahrzeugen

Elektro-Tretroller: Ähnlich wie der herkömmliche Tretroller sieht ein Elektro-Tretroller aus. Dieser ist jedoch mit einem Elektromotor und Akku ausgestattet. Der Fahrer steht während der Fahrt auf dem Fahrzeug. Elektro-Tretroller sind auch unter dem Namen Elektro-Scooter bekannt.

Elektroroller: Elektromotorroller, oder auch E-Roller genannt, sehen wir die klassischen Motorroller aus. Statt des üblichen Verbrennungsmotors verfügen sie allerdings über einen Elektroantrieb. Oft wird der Elektroroller auch als E-Scooter bezeichnet, sodass dieser mit einem Elektro-Tretroller schnell verwechselt werden kann.

Segway: Das Segway ist ein Einpersonen-Fahrzeug, das elektrisch angetrieben auf zwei Rädern fährt und bis zu 20 km/h schnell fahren kann. Der Fahrer steht zwischen den Rädern und hält die Balance selbst durch eine elektronische Antriebsregelung. Das Segway hat vor allem als Transportmittel bei Stadtrundfahrten Popularität gewonnen.

Pedelec: Elektrofahrräder werden oftmals auch als Pedelecs bezeichnet. Das Elektrofahrrad ist die elektrisch angetriebene Variante des klassischen Modells. Der Fahrer wird durch den elektrischen Zusatzantrieb während des Tretens in die Pedale unterstützt. Das Rad fährt mit Elektroantrieb.

Hoverboards: Ein Hoverboard ist ein Elektro-Board, das zwei seitliche Räder hat. Der Fahrer steht auf einer Trittfläche zwischen den Rädern. Die Richtungssteuerung erfolgt durch eine Gewichtsverlagerung.

Monowheel/Airwheel: Ähnlich wie bei einem Einrad besitzt ein Monowheel oder Airwheel, im deutschen als Monorad bezeichnet, ein äußeres Rad. Der Fahrer steht mit beiden Füßen jeweils seitlich von dem Rad auf einem Trittbereich. Das Rad wird durch eine Gewichtsverlagerung gesteuert und erfordert eine gefestigte Balance des Nutzers.

Vor- und Nachteile der Leichtfahrzeuge

Vorteile
Leichtfahrzeuge schonen Ressourcen und stellen im Vergleich zu herkömmlichen Autos nachhaltige Fortbewegungsmittel dar. Da die Fahrzeuge meist nur eine Maximalgeschwindigkeit von 20 bis 25 km/h erreichen, ist der Energieverbrauch durch den Elektroantrieb gering. Es werden keine Abgase in die Umwelt ausgestoßen. Gleichzeitig wird weniger Material für die Herstellung benötigt und selten sind Wartungen oder Reparaturen notwendig. Durch den elektrischen Antrieb sind die Mikrofahrzeuge geräuschlos und senken den Lärmpegel. Die Fortbewegungsmittel sind daher deutlich umweltfreundlicher als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren.

Durch den kleinen Umfang wird wenig Platz im Verkehr, aber auch für das Parken benötigt. Gerade in Ballungsgebieten ist das von Vorteil und hilft Nutzern, sich flexibel fortzubewegen. Interessant sind hier auch einklappbare Modelle, die in wenigen Handgriffen auseinander- und zusammengebaut werden können. In Hinblick auf Diesel-Fahrverbote und ohnehin verstopfte Metropolen, bieten die Kleinstfahrzeuge daher eine wertvolle Alternative.

Nachteile
Mikrofahrzeuge sind die scheinbar perfekte, umweltfreundliche Lösung für Städte. Doch gibt es eine Vielzahl an Herausforderungen, die überwunden werden müssen. Ein großes Problem ist, dass es bisher keine gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen an die Fahrzeuge gibt. Es gibt keine Richtlinien, an welche sich Entwickler richten können, um die Zulassung auf den Straßen zu gewähren. Fragen zu den Sicherheitsanforderungen oder dem notwendigen Führerschein sind noch unbeantwortet. Deswegen sind bisher die meisten Kleinstfahrzeuge im Straßenverkehr verboten.

Um die Mikromobilität voranzutreiben sind Regeln der Regierung notwendig. Hinzu kommt, dass die Infrastruktur in vielen Städten nicht entsprechend ausgebaut ist, sodass die Fahrzeuge auf den herkömmlichen Straßen oder gar Fußgängerwegen fahren müssten. Notwendig ist hier ein Ausbau der Fahrradwege, um eine sichere Abwicklung des Verkehrs zu garantieren.

In diesem Zuge gibt es auch Auswertungen von Forschern aus den USA, die behaupten, dass Kleinstfahrzeuge wie der Elektro-Tretroller zu einer höheren Verletzungsgefahr führen. Grund sei, dass in vielen Ländern keine Helmpflicht bestehe. Die Ergebnisse der Analyse finden Sie hier.

Wer darf im Straßenverkehr mitmischen?

Die elektrischen Kleinfahrzeugen sind bereits auf Radwegen und in Parks unterwegs. So sind Ihnen vielleicht mittlerweile Monowheels oder Hoverboards aufgefallen. Erlaubt sind bisher aber keine Fahrzeuge auf deutschen Straßen, die schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren. Denn diese brauchen in Deutschland für den Straßenverkehr eine Versicherung und Zulassung.

Das ändert sich in Deutschland ab 2019 bei der Mikromobilität

Auch Elektro-Tretroller, oder E-Scooter oder Kick-Scooter genannt, dürfen auf die deutschen Straßen. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf zugestimmt. Die E-Scooter sind bereits in Nachbarländern und den USA beliebt und auf den Straßen zugelassen. So gibt es bereits in den USA Sharing-Konzepte, bei denen E-Scooter ähnlich wie Fahrräder flexibel per Smartphone-App ausgeliehen werden können. Auch in Österreich werden Elektro-Scooter mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h auf den Straßen zugelassen.

Für die Zulassung in dem öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland werden voraussichtlich eine Reihe an Anforderungen gelten, die zu erfüllen sind. Richtlinien für Elektro-Tretroller wurden als folgende definiert:

  • Eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h darf nicht überschritten werden.
  • E-Scooter müssen, wenn vorhanden, auf Radwegen oder Radfahrstreifen fahren.
  • Es besteht Versicherungspflicht und ein Versicherungskennzeichen muss angebracht werden.
  • Roller müssen mit einer Lenk- oder Haltestange ausgestattet sein, die Balance gibt.
  • Zwei voneinander unabhängige Bremsen müssen vorhanden sein.
  • Der Fahrer muss mindestens 15 Jahre alt sein und eine Fahrerlaubnis besitzen.

Wie genau die Richtlinien aussehen werden, wird sich in den nächsten Wochen oder Monaten zeigen, bis die Verordnung tatsächlich in Kraft tritt.

Achtung: Es besteht keine Helmpflicht. Trotzdem ist es ratsam, einen Helm zu tragen, um Verletzungen zu verhindern. Denn selbst mit einer Geschwindigkeit von “nur” 20 km/h, kann bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug ein Unfall entstehen. Quelle: Vimcar

Über Mediengruppe Telematik-Markt.de | MKK

Die MKK ist Herausgeberin des führenden und unabhängigen Fachmediums Mediengruppe Telematik-Markt.de http://www.Telematik-Markt.de, die medial print, online und TV umfassende Informationen zur Branche veröffentlicht und sendet.

Telematik ist eine Querschnitttechnologie, die die Bereiche Navigation, Ortung, Kommunikation und Informatik miteinander vernetzen. Sie umfasst alle Anwendungen, die auf drahtloser Übertragung von Informationen jeder Art und deren anschließender Weiterverarbeitung beruhen. Die Fachzeitschrift Telematik-Markt.de verfolgt das Ziel, für diese Technologie und Forschung einen allumfassenden "Markt- und Informationsplatz" zwischen Herstellern und Anwendern zu schaffen, um die noch recht junge und innovative Telematik-Branche näher in das Blickfeld der Öffentlichkeit zu rücken.

Die Mediengruppe Telematik-Markt.de stützt sich dabei auf kompetente Fachjournalisten Wissenschaftler, Institutionen, Universitäten, Verbände und Vereinigungen, mit denen sie permanent kommuniziert. Telematik-Markt.de bündelt so die Interessen und Ideen aus Forschung & Entwicklung, Wirtschaft, Interessensgemeinschaften sowie von Anbietern, Herstellern und Anwendern und vereint alle beteiligten Stellen auf dieser "öffentlichen Kommunikationsplattform".

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Mediengruppe Telematik-Markt.de | MKK
Hamburger Str. 17
22926 Ahrensburg bei Hamburg
Telefon: +49 (4102) 2054-540
Telefax: +49 (4102) 2054-543
https://www.telematik-markt.de

Ansprechpartner:
Chefredaktion
Telefon: +49 (4102) 20545-40
Fax: +49 (4102) 20545-43
E-Mail: redaktion@telematik-markt.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.