Karneval: Fahrzeuge ohne Gutachten im Zug untersagt
Bunte Themenwagen mit großen Traktoren oder von Pferden gezogene Kutschen – keine Fahrzeugkombination darf ohne zuvor ausgestelltes Gutachten an Rosenmontags- und Karnevalsumzügen teilnehmen. Diese Gutachten stellt unter anderem TÜV Rheinland aus, der seine Prüfungen nach Brauchtumsverordnung durchführt. Denn für den Straßenverkehr sind die meist stark veränderten Wagen und Fahrzeuge in der Regel nicht zugelassen. ZudemRead more about Karneval: Fahrzeuge ohne Gutachten im Zug untersagt[…]