Wieder sollen Unschuldige zahlen!

Die Insolvenz des Containerschiffes MS Glory am 16.05.2016 führt jetzt, im Januar 2019, zu einer bösen Überraschung für die ca. 500 privaten Anleger. 24 Jahre nach der erfolgversprechenden Investition in ein Schiff fordert der Insolvenzverwalter Brinkmann & Partner alle zwischen 2004 und 2008 gezahlten Ausschüttungen zurück. Bereits 2012 haben die Anleger einen freiwilligen Sanierungsbeitrag geleistet – wohl nur damit Banken, Reeder, Treuhänder und Initiatoren weiter verdienen können. Neben den Rückforderungen des Insolvenzverwalters sind auch Forderungen des Finanzamtes aus der Auflösung des Unterschiedsbetrages zu erwarten. Wieviel Anleger guten Glaubens ihre Beteiligung in den vergangenen 24 Jahren vererbt oder verschenkt haben, ist nicht bekannt. Diese Erben werden jetzt belangt – obwohl sie keine Zahlungen erhalten haben – und haften für die Ausschüttungen.

Was fällt Dipl-Ing. Wilfried Beneke (Nicht-Jurist) an diesem „Schandfall“ auf:

  1. Warum hat die Schiffsgesellschaft MS Glory ihren Sitz (Briefkasten), kurz vor der Insolvenz, in den Bereich des Amtsgerichts Lüneburg verlegt? (Als Seehafen ist Lüneburg nicht bekannt)
  2. Wer hat Vorteile aus der Sitzverlagerung? Die Anleger tragen ja ungefragt die Kosten.
  3. Hat der Treuhänder (erhebt und erhält seit 24 Jahren Gebühren für die Betreuung und Interessenvertretung der Anleger) dieser Sitzverlegung zugestimmt?
  4. Besteht ein „besonderes Verhältnis“ /Interessenskonflikt zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Amtsgericht Lüneburg? Grundlage für die Forderung ist ein vom Gericht bestelltes Gutachten des „Sachverständigen“ Tobias Brinkmann, dessen Kanzlei dann auch später zum Insolvenzverwalter bestellt wurde.
  5. Ist in dem Gutachten geprüft worden, ob die betreibenden Banken nicht die Mit-Initiatoren und Hauptverantwortlichen des Fonds sind und nicht bevorrechtigte Gläubiger?
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