Der BJV ist tief betroffen über den tödlichen Jagdunfall in Nittenau

Prof. Dr. Jürgen Vocke, Präsident des Bayerischen Jagdverbandes (BJV), zeigt sich entsetzt über den tragischen Ausgang der Erntejagd bei Nittenau (Landkreis Regensburg): „Der Unfall macht uns alle tief betroffen. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen des Opfers." Der BJV unterstützt die vorbehaltlose Aufklärung des Unglücks und bietet dabei seine Hilfe an.

Selbst bei Anwendung größter Sorgfalt in der Vorbereitung und Durchführung von  Jagden, kommt es dennoch, wenn auch in sehr seltenen Fällen zu Unfällen mit tödlichem Ausgang. "Besonders erschreckend ist es, wenn völlig Unbeteiligte durch unvorhersehbare Folgen der Jagdausübung verletzt werden," so Vocke.  

Sicherheitsstandards werden ständig verbessert

Deshalb hat der BJV als größter Interessenverband der Jäger in Bayern in den letzten Jahrzehnten in Zusammenarbeit mit der Politik die Sicherheitsstandards für die Jagd kontinuierlich verbessert. Auch setzt sich der BJV für eine waid- und  tierschutzgerechte Jagdausübung ein.

Bayerns Jäger werden für Gesellschaftsjagden intensiv geschult

Für die besonders schwierige Form der Erntejagd tragen dazu das Fortbildungsangebot der verbandseigenen Landesjagdschule an mehreren Standorten in Bayern und eine anspruchsvolle Ausbildung zum "Grünen Abitur" bei. Leitern von Gesellschaftsjagden wird hier nicht nur das organisatorische Know-how vermittelt, sondern sie werden intensiv in den verkehrssicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen und einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften geschult, damit die Jagd unfallfrei bleibt.

Ehrenamtliches Engagement der Jäger wird oft unterschätzt

"Jagd ist ein meist in der Öffentlichkeit selten wahrgenommenes ehrenamtliches Engagement im Natur- und Umweltschutz." Prof. Vocke, der auch Sprecher der Bürgerallianz Bayern ist, ein Zusammenschluss der großen Traditionsvereine Bayerns mit 2,2 Millionen Mitgliedern, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dem häufig gelobten, ehrenamtlichen Engagement immer weniger „Luft" zum Handeln gelassen wird.

Verkehrssicherungspflicht nicht behindern

Die angemessene Gestaltung von Sicherungsmaßnahmen bei der Jagd darf nach  Vocke durch übertriebene Gebührenforderungen nicht behindert werden. Vielmehr sind die Gemeindevertreter aufgerufen, die Verkehrssicherungspflicht zu entlasten, schließlich unterstützt die Jägerschaft die Bauern selbst mit häufig kurzfristig angeforderten Erntejagden den Bestand von Wildschweinen einzudämmen und die Gefahr für ein Ausbrechen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) einzudämmen. Hier erwartet sich der BJV von der Politik eine Gebührenfreiheit für die Verkehrssicherungspflicht bei Treib- und Drückjagden. (rko)

Diese Pressemitteilung können Sie hier als PDF herunterladen:

https://www.jagd-bayern.de/fileadmin/_BJV/Veranstaltungen_und_News/Pressemitteilung_BJV_Nittenau_23_08_2018.pdf

Über den Landesjagdverband Bayern e.V.

Der Landesjagdverband Bayern e. V. ist der Verband der Jäger Bayerns und vertritt über 48.000 Jägerinnen und Jäger in Bayern. Der Bayerische Jagdverband ist ein staatlich anerkannter Naturschutzverband.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landesjagdverband Bayern e.V.
Hohenlindner Str. 12
85622 Feldkirchen
Telefon: +49 (89) 990234-0
Telefax: +49 (89) 990234-35
http://www.jagd-bayern.de

Ansprechpartner:
Landesjagdverband Bayern e.V.
Telefon: +49 (89) 990234-0
Fax: +49 (89) 990234-35
E-Mail: presse1@jagd-bayern.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.