Gründung der Wirtschaftskanzlei Eva Kilgus in Sinzheim bei Baden-Baden

Nach ihrer Tätigkeit als Referentin für Recht in der Rechtsabteilung der IHK Karlsruhe gründet Rechtsanwältin Eva Kilgus aus Sinzheim/Baden-Baden nun ihre eigene Anwaltskanzlei mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Handelsrecht, Mietrecht sowie Inkasso und schaltet gleichzeitig ihre Website arbeitsrecht-wirtschaftsrecht.de live.

Arbeits- und Wirtschaftsrecht als Kernkompetenz der neuen Kanzlei

Sie suchen eine Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht? Rechtsanwältin Eva Kilgus verfügt über jahrelange Erfahrung in der Beratung im Arbeitsrecht und vertrat Klienten bundesweit vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten. In ihrer neuen Anwaltskanzlei berät sie Klienten nun schwerpunktmäßig zu allen Fragen des Arbeits- und Wirtschaftsrechts.

Das können zum einen Arbeitgeber und Geschäftsführer, zum anderen aber auch Arbeitnehmer und Betriebsräte sein, die zum Beispiel Fragen zur Arbeitsvertragsgestaltung, den Erfolgsaussichten bei Kündigung des Arbeitsvertrags oder zum Sozialversicherungsrecht haben. Mandanten dürfen sich dabei auf Kilgus’ jahrelange Erfahrung bei der Beurteilung komplexer arbeitsrechtlicher Fragestellungen und eine persönlich auf sie zugeschnittene Beratung in allen Phasen des Rechtsstreits verlassen.

Daneben unterstützt Eva Kilgus in ihrer Kanzlei mittelständische Unternehmen bei unberechtigten Abmahnungen oder Rechnungen. In den Bereichen Handelsrecht und Handelsvertreterrecht berät die Juristin zu Themen wie Wettbewerbsverbot, Produkthaftung, Provisionsanspruch oder Ausgleichsanspruch.

Rechtsberatung für Unternehmen und Privatpersonen

Auch Unternehmen, die Unterstützung im Inkassobereich benötigen, können von ihrer jahrelangen Erfahrung profitieren. Hier hilft Eva Kilgus bei der Einleitung des Mahnverfahrens oder der effektiven Durchführung der Zwangsvollstreckung und berät zu den Erfolgsaussichten einer Klage. Das professionelle Forderungsmanagement verschafft Ihnen als Unternehmer dabei die Liquidität und den Freiraum, um sich ganz auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren zu können.  Im Bereich Gewerberaummietrecht und Pachtrecht unterstützt sie bei Fragen und Problemen zu Gewerberaum- oder Pachtverträgen (z. B. bei Unternehmenspacht, Landpacht).

Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung können die Rechtsdienstleistungen von Eva Kilgus auch im Rahmen einer dauerhaften Zusammenarbeit zu fairen Beratungspauschalen in Anspruch nehmen. Neben Unternehmen erhalten auch Privatpersonen in der Kanzlei eine kompetente Rechtsberatung und Unterstützung – zum Beispiel bei Problemen im Wohnraummietrecht, Gewährleistungsrecht oder Baurecht.

Kurzberatung zum Festpreis

Sie haben aktuell ein dringendes Anliegen oder benötigen schnelle Hilfe? In der Wirtschaftskanzlei Kilgus erhalten Sie auch kurzfristig eine 30-minütige Beratung zum Festpreis.

Über Anwaltskanzlei Eva Kilgus – Arbeits- und Wirtschaftsrecht

Frau Rechtsanwältin Eva Kilgus studierte in Mainz, Bristol/England, Freiburg im Breisgau und absolvierte ihr Refendariat am Landgericht Meiningen mit Station in einer Wirtschaftskanzlei in Montréal/Kanada. Ihr Zweites Juristisches Staatsexamen schloss sie in Thüringen im Jahr 2000 ab. Von 2000 bis 2010 war sie in einer großen wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Rechtsanwaltskanzlei in Karlsruhe tätig. Die Tätigkeitsschwerpunkte lagen dort in den Bereichen Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht und Inkasso. Von 2010 bis 2018 arbeitete sie als Referentin für Recht in der Rechtsabteilung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Karlsruhe mit Tätigkeitsschwerpunkten im Arbeits- und Sozialrecht, Gewerberecht sowie im Vertragsrecht.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Anwaltskanzlei Eva Kilgus – Arbeits- und Wirtschaftsrecht
Hauptstraße 19
76547 Sinzheim (bei Baden-Baden)
Telefon: +49 (7221) 995-3072
Telefax: +49 (7221) 995-3073
http://

Ansprechpartner:
Dipl.-Betriebswirt (BA) Achim Kilgus
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7221) 991944
Fax: +49 (7221) 991708
E-Mail: info@webmanager.net
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.