CHECK´N ROLL® – Marketingkonzept mit viel Potenzial für Autohäuser und Kfz-Werkstätten

Nicht die Masse der Daten macht’s. Um auch zukünftig wettbewerbsfähig zu bleiben und damit Umsatz zu sichern, ist es für Autohäuser und Kfz-Werkstätten viel wichtiger, dass die Datenqualität passt. Nur mit den richtigen Informationen zum Kunden und seinem Fahrzeug kann etwas bewirkt werden.

Darauf hat die TCS reagiert und ein Erfassungs- und Verarbeitungssystem unter dem Markennamen CHECK’N ROLL®, ganz nach dem Motto: Autofahrer lass dein Fahrzeug bei uns prüfen und genieße unbeschwertes Fahrvergnügen, entwickelt.

CHECK’N ROLL® eignet sich aufgrund seines Leistungsspektrums, der einfachen Bedienung und des unschlagbaren Preises für Autohäuser und Werkstätten jeder Größenordnung.

Mit der CHECK’N ROLL® App können Einwilligungserklärungen der Kunden zur Datennutzung, gemäß den Anforderungen der EU-DSGVO, eingeholt werden. Dazu muss der Kunde einfach nur auf einem Tablet unterschreiben. Er bekommt im Anschluss sein Zustimmungsformular per Email zugestellt. Für den CHECK’N ROLL®  Nutzer wird alles in einem für ihn zugänglichen Datenbank-system gespeichert und ist jederzeit abrufbar und für alle weiteren geschäftlichen Aktivitäten nutzbar.

Die CHECK’N ROLL® App leistet aber wesentlich mehr. Mit der App können viele relevante Fahrzeugdaten wie der Zustand der Reifen, der Windschutzscheibe, der Bremsen, Fälligkeiten, u.v.a.m. erhoben werden. Das im Datenbanksystem integrierte Reporting verschafft Überblick aller festgestellten Fahrzeugmängel und damit die Chance, Kunden gezielt zu informieren und zu einem erneuten Werkstattbesuch einzuladen. Dazu muss der Nutzer einfach nur die infrage kommenden Kundenfahrzeuge auswählen und das jeweilige Mailing, z.B. Frühjahrsinspektion, Mängel- oder HU-Erinnerung, Sommerreifen-Montage etc., beauftragen. TCS versendet die Schreiben bereits am nächsten Tag, so dass diese zeitnah beim Kunden ankommen.

„Einfacher und schneller können Daten nicht erhoben und verarbeitet werden. Wir geben unseren Partnern damit ein wertvolles Instrument zur Sicherung ihrer Werkstattauslastung an die Hand. Die Einführung wurde von unseren Partnern sehr begrüßt, insbesondere wegen der verschärften Vorschriften rund um die Datenschutzgrundverordnung und weil viele tatsächlich noch auf keine oder wirklich gut funktionierende CRM-Systeme zurückgreifen können.“ so Thomas Krüger, Geschäftsführer der TCS GmbH.

Über die TCS Technology Content Services GmbH

Die TCS Technology Content Services GmbH ist seit mehr als 17 Jahren mit innovativen Dienstleistungen im Geschäftsfeld Mobility Services am Markt vertreten und hat sich zu einem deutschlandweit führendem Experten auf diesem Gebiet entwickelt. TCS betreut seine B2B- und B2C-Kunden in den Bereichen automobile Halterhaftung, Schadenmanagement, Kundenbindungsprogramme sowie sicherheits- und mobilitätsrelevante Dienstleistungen. Am Hauptstandort Nürnberg sind mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt. TCS hat zudem Niederlassungen in Großburgwedel, Wien und Augsburg. Selbst entwickelte, moderne IT-Applikationen, ein hervorragender technischer Support, ein Höchstmaß an Servicequalität und ein Team, das mit viel Engagement und großem Verantwortungsbewusstsein für Kunden und Unternehmen einsteht, sorgen für kontinuierliches Wachstum sowohl auf Kunden- als auch Unternehmensseite.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TCS Technology Content Services GmbH
Berkhopstr. 8
30938 Burgwedel
Telefon: +49911230530
http://www.tcs-dienstleistung.de

Ansprechpartner:
Niels Krüger
Geschäftsführer
Telefon: +49 (911) 23053-222
E-Mail: n.krueger@tcs-dienstleistung.de
Thomas Krüger
Geschäftsführer
Telefon: +49 (911) 23053-111
Fax: +49 (911) 23053-611
E-Mail: t.krueger@tcs-dienstleistung.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel