Verpackungsverordnung: IHK Saarland erinnert an Frist für Vollständigkeitserklärung

Für Unternehmen, die als Hersteller und Händler Verpackungen in Umlauf bringen, endet am 1. Mai 2018 die gesetzliche Frist zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung (VE) für das Berichtsjahr 2017. Darauf weist die IHK Saarland hin und empfiehlt eine rechtzeitige Abgabe, da ansonsten empfindliche Bußgelder der Umweltbehörden drohen.

Unternehmen, die mehr als 80 t Glas, 50 t Papier, Pappe, Kartonage oder 30 t sonstige Materialien als Verpackungen in Verkehr bringen, müssen ihre Verpackungsmengen in ein bundesweit geführtes elektronisches Register eintragen.

Die Vollständigkeitserklärung ist ausschließlich elektronisch in dem dafür vorgesehenen IHK-Online-Register unter www.ihk-ve-register.de abzugeben.

Abgabe der Vollständigkeitserklärung zum letzten Mal bei der IHK

Zum 1. Januar 2019 tritt dann das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen sich alle, die Verpackungen in Verkehr bringen – also Hersteller, Importeure und häufig auch Händler mit eigenen zusätzlichen Verpackungen – nicht nur an dualen Entsorgungssystemen beteiligen, sondern auch Registrierungs- und Meldepflichten gegenüber der neuen Zentralen Stelle Verpackungsregister erfüllen.

Dort ist dann künftig, also erstmals zum 1. Mai 2019 für das Berichtsjahr 2018, auch die Vollständigkeitserklärung zu hinterlegen. Zudem fordert das Gesetz u. a., dass Ein- und Mehrweggetränkeverpackungen im Laden besser kenntlich gemacht werden.

Die IHK Saarland informiert über das neue Verpackungsgesetz gemeinsam mit saaris, dem Groß- und Außenhandelsverband Saarland sowie dem Handelsverband Saarland beim nächsten Umwelt Forum Saar am Dienstag, den 8. Mai, um 16:30 Uhr in der IHK.

Anmeldung: Ute Stephan, eMail: ute.stephan@saarland.ihk.de oder 0681/502-431

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