Krankengeld: Die wichtigsten Antworten

Ein asiatisches Sprichwort besagt: „Reichtum ist viel, Zufriedenheit ist mehr, Gesundheit ist alles.“ Jeder, der schon einmal länger krank war, wird das bestätigen. Immerhin sichert das gesetzlich geregelte Krankengeld die meisten Betroffenen zumindest für eine gewisse Zeit finanziell ab – wenn sie einen Anspruch darauf haben. ROLANDPartneranwalt Dr. Stephan Renners von der Kanzlei Kahlert Padberg aus Hamm kennt die Fakten.

Wann hat man Anspruch auf Krankengeld?

Wer als Arbeitnehmer krank wird, erhält vom Arbeitgeber bis zu sechs Wochen weiter sein volles Gehalt. Danach hat der Erkrankte Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wie lange bekommt man Krankengeld?

Krankengeld wird für eine maximale Dauer von 78 Wochen gezahlt – und das innerhalb von drei Jahren ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Das heißt: Sollte der Betroffene wegen derselben Krankheitsursache mehrfach einige Wochen nicht arbeiten können, ist die Zahlung auf 78 Wochen begrenzt. Wenn er wegen einer anderen Erkrankung arbeitsunfähig ist, beginnt eine neue Blockfrist von drei Jahren. Aber: „Tritt die neue Krankheit zur zuerst gemeldeten hinzu, bleibt es bei der Frist von 78 Wochen“, erklärt Rechtsanwalt Stephan Renners.

„Nach dieser Zeit gibt es je nach Gesundheitszustand drei Optionen: Der Arbeitnehmer geht wieder arbeiten, meldet sich arbeitslos oder beantragt eine Erwerbsminderungsrente“, so der Anwalt weiter. Denn ist nach 78 Wochen Krankengeldzahlung nicht absehbar, dass der Erkrankte mittel- oder langfristig wieder arbeiten kann, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden.

Wie kann man Krankengeld beantragen?

Unverzüglich und lückenlos – so muss die Krankmeldung erfolgen, damit ein Arbeitnehmer Krankengeld bekommt. Das heißt: „Endet eine Krankschreibung, müssen Sie sich gleich am nächsten Werktag ein neues Attest ausstellen lassen“, sagt Stephan Renners. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss im Original an die jeweilige gesetzliche Krankenkasse gesendet werden.

Welche Höhe hat das Krankengeld?

Das Krankengeld beträgt mindestens 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, aber maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts (und 103,25 Euro pro Tag). „Wird beispielsweise bei Akkordmitarbeitern ein schwankendes Entgelt geleistet, wird der Durchschnitt der letzten drei Monate zu Grunde gelegt“, sagt der Anwalt. Liegt das monatliche Bruttogehalt über der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze (aktuell 4.425 Euro), wird diese als Grundlage genommen. Wer die Lücke zwischen dem üblichen Nettoverdienst und dem Krankengeld schließen möchte, kann privat eine Krankentagegeldversicherung abschließen.

Das Krankengeld läuft aus – was passiert, wenn man nicht wieder arbeiten kann?

Wenn das Krankengeld ausläuft und eine Erwerbsminderungsrente nicht oder noch nicht bewilligt wurde, hat der Erkrankte Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Wer unter 50 Jahre alt ist, bekommt es ein Jahr lang, Ältere stufenweise länger. Ab 58 Jahren wird es zwei Jahre lang gezahlt. Danach gibt es das wesentlich geringere Arbeitslosengeld II.

Hat man Anspruch auf eine betriebliche Wiedereingliederung?

Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, erkrankten Mitarbeitern ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Im Gegenteil können sie sogar verlangen, dass der Arbeitnehmer erst dann zurückkehrt, wenn seine Arbeitsfähigkeit vollständig wiederhergestellt ist. Jedoch hat sich die stufenweise Wiedereingliederung – oft auch „Hamburger Modell“ genannt – in der Praxis häufig als erfolgreich erwiesen. Mit der langsamen Steigerung der Arbeitszeit kann sich der Mitarbeiter wieder an die bisherige Arbeitsbelastung gewöhnen. Währenddessen erhält er weiter Krankengeld.

Weitere Rechtstipps finden Sie auf unserer Internetseite www.roland-rechtsschutz.de/rechtstipps 

Über ROLAND Rechtsschutz

Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist ein Premium-Anbieter für Rechtsschutz mit 60 Jahren Erfahrung. Die Gesellschaft zählt mit Bruttobeitragseinnahmen in Höhe von 428,6 Millionen Euro im Jahr 2016 zu den wachstumsstärksten Anbietern der Branche. Mit einem Marktanteil von mehr als zehn Prozent gehört ROLAND zu den führenden deutschen Rechtsschutz-Versicherern. Zu dem Leistungsangebot des Rechtsschutz-Spezialisten zählen flexible Lösungen sowohl für Privat- als auch für Firmenkunden. Dank der modularen Produktstruktur können Kunden ihren Versicherungsschutz nach Bedarf zusammenstellen. Mit nur einem Anruf bei ROLAND (0221 8277-500) erhalten Kunden die beste Lösung für jedes rechtliche Problem. ROLAND klärt im ersten Schritt den Versicherungsschutz und bietet unmittelbar die Möglichkeit, die individuelle Rechtslage von einem unabhängigen Rechtsanwalt einschätzen zu lassen. Außerdem stehen den Versicherten von der telefonischen Rechtsberatung über die außergerichtliche Streitbeilegung bis hin zur Empfehlung eines versierten (Fach-)Anwalts alle Wege zu ihrem Recht offen. Führt die erste Wahl nicht zum Erfolg, können Kunden jederzeit einen anderen Service in Anspruch nehmen.

Über die ROLAND-Gruppe

Die Gesellschaften der ROLAND-Gruppe gehören zu den führenden Anbietern von Rechtsschutz-, Schutzbrief- und Assistance-Leistungen. Die Gruppe hat 1.489 Mitarbeiter und Bruttobeitragseinnahmen von 449,7 Millionen Euro sowie Umsatzerlöse und sonstige Erträge von 54,5 Millionen Euro (Geschäftsjahr 2016).

Geschäftsbereiche:

ROLAND Rechtsschutz: 1957 gegründet; gehört heute zur Spitzengruppe deutscher Anbieter; in mehreren europäischen Ländern erfolgreich; Rechtsschutz-Lösungen für Privat-, Unternehmens- und Industriekunden ROLAND Schutzbrief: führender deutscher Schutzbrief-Anbieter; innovative Schutzbrief-Konzepte für Versicherungen, Industrie und Handel ROLAND Assistance: B2B-Dienstleistungskonzepte in den Geschäftsfeldern Mobilitätsdienstleistungen, Schadenmanagement und Kunden-Service

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ROLAND-Gruppe
Deutz-Kalker Straße 46
50679 Köln
Telefon: +49 (221) 8277-500
Telefax: +49 (221) 827717-460
http://www.roland-konzern.de

Ansprechpartner:
Dr. Jan Vaterrodt
Pressesprecher
Telefon: +49 (221) 8277-1590
Fax: +49 (221) 827717-1590
E-Mail: jan.vaterrodt@roland-rechtsschutz.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.