Drei Fragen zur Beschäftigung von Migranten

Die Erfahrungen von Arbeitgebern mit der Beschäftigung von Migranten sind gut. Im Kurzinterview erklärt Steuerberater Ernst Knop, warum.

Welche Erfahrungen haben Unternehmen aus Ihrem Mandantenkreis mit der Beschäftigung von Flüchtlingen gemacht?
Ich habe noch keinen Arbeitgeber gefunden, der unzufrieden war mit der Beschäftigung von Migranten. Unternehmer sind sehr begeistert von deren Einsatzbereitschaft. Ihr Wille zur Integration ist auch daran zu erkennen, dass sie die deutsche Sprache schnell und gut lernen wollen.

Mit welchen Problemen treten Arbeitgeber, die Migranten beschäftigen wollen, an Sie heran?
In vielen Bereichen herrscht hier in Oberbayern massiver Fachkräftemangel. Gerade bei Mandanten, die Migranten beschäftigen, ist das besonders ausgeprägt. Daher unterstützen unsere Mandanten die Migranten auch beim Erstellen der Asylanträge. Sie wollen dabei rechtlich auf der sicheren Seite stehen und bei problematischen Fällen fachlichen Rat hinzuziehen. Wir haben Kontakte zu spezialisierten Anwälten und vermitteln sie auf Wunsch an unsere Mandanten.

Worauf ist bei der Gestaltung der Arbeitsverträge zu achten?
Wer als Flüchtling rechtlich anerkannt ist, darf auch beschäftigt werden. Basis sind die Standard-Arbeitsverträge, wie man sie mit allen anderen Mitarbeitern auch schließt. Ebenso ist die Vergütung identisch mit der von einheimischen Arbeitnehmern. Ist die Arbeitserlaubnis befristet, sollte auch der Arbeitsvertrag die entsprechende Laufzeit haben. Die Arbeitserlaubnis setzt eine Prüfung durch das Landratsamt voraus. Dabei wird hinterfragt, ob hiermit keinem Deutschen eine Arbeitsstelle weggenommen wird. Diese Arbeitserlaubnis gilt grundsätzlich für drei Jahre.

Ernst Knop, Steuerberater bei Ecovis in Weilheim

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