Akteneinsichtsrechte: Recht auf Zugang zu Informationen der öffentlichen Hand

Verschiedene Gesetze regeln in Deutschland den Zugang zu Informationen der öffentlichen Hand. Zu nennen sind insbesondere das Informationsfreiheitsgesetz, das Umweltinformationsgesetz, das Verbraucherinformationsgesetz sowie verschiedene Informationsfreiheitsgesetze der Länder. Es zeigt sich, dass es sich bei dieser Materie nicht um bundesweit einheitliches Recht handelt. Diese Vielfalt an Rechtsgrundlagen bedingt, dass vor dem Stellen eines Antrags auf Informationszugang das jeweils einschlägige Gesetz zu ermitteln ist, um anschließend die maßgeblichen Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen. Anhand von anschaulichen Beispielen und im interaktiven Austausch vermittelt dieses Behörden Spiegel-Seminar am 28. November 2017 in München grundlegendes Wissen darüber, wie und in welchem Umfang unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage Zugang zu behördlichen Informationen erlangt werden kann.

Ausführliche Informationen sowie ein Anmeldeformular finden Sie hier. Eine Online-Anmeldung ist unter www.fuehrungskraefte-forum.de möglich. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Wir würden uns freuen, Sie persönlich und / oder Vertreter aus Ihrem Hause in München begrüßen zu dürfen.

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