Bahnübergang Weck-Werk muss erhalten bleiben

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg spricht sich für den Erhalt des Bahnübergangs am Weck-Werk aus. „Der Bahnübergang darf keinesfalls geschlossen werden“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille. Der Übergang sichere die Erreichbarkeit vieler Gewerbebetriebe für den Lieferverkehr. Sowohl über die Bahnhofstraße als auch über die Alfterer Straße ließe sich der Verkehr nicht abwickeln. Teils seien die Straßen für die Durchfahrt z. B. durch Kreisel oder Bäume ungeeignet. Teils würde der Verkehr durch Wohngebiete geleitet. Deshalb müsse der Bahnübergang erhalten bleiben. Dass der Übergang im Zuge des Baus der Almabrücke geschlossen werden sollte, könne heute nicht mehr als Grund dienen. „Der Verkehr hat erheblich zugenommen und wird auch weiter wachsen“, so Hille: „In dem betroffenen Gewerbegebiet sind einige Betriebe ansässig, die eine Erreichbarkeit über die B 56 dringend benötigen. Wir befürchten, dass ferner die Akzeptanz der Bevölkerung für die Unternehmen durch zunehmende Verkehrsprobleme leiden wird.“
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