HR-Abteilungen müssen Screening-Prozesse streng an Datenschutzvorgaben ausrichten.
Mit der zunehmenden Digitalisierung von HR-Prozessen steigt auch die Aufmerksamkeit der Datenschutzbehörden. Sowohl die DSGVO als auch das Schweizer revDSG stellen klare Anforderungen an Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung und sichere Verarbeitung. HR-Abteilungen müssen Background Checks daher präzise steuern und nachweisen, dass sämtliche Prüfungen rechtlich notwendig und angemessen sind. Unternehmen, die ohne klare Prozesse prüfen, riskieren Datenschutzverstösse,Read more about HR-Abteilungen müssen Screening-Prozesse streng an Datenschutzvorgaben ausrichten.[…]
