CSDDD: Bekenntnis zu Sorgfaltspflichten, aber Regelungen mit Augenmaß
In den laufenden Trilog-Verhandlungen zur EU-Lieferkettenrichtlinie, bezieht Südwesttextil Position für angemessene Regelungen bei Anwendungsbereich, Haftung und bürokratischen Auflagen. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil bekräftigt das grundsätzliche Bekenntnis der Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie zu den Zielen und Leitlinien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Schon jetzt werden auch ohne unmittelbare Betroffenheit durch das deutsche Gesetz der überwiegend kleinenRead more about CSDDD: Bekenntnis zu Sorgfaltspflichten, aber Regelungen mit Augenmaß[…]
