Transparenzregister: IHK Saarland empfiehlt Einhaltung der Eintragungspflicht
Seit der letzten Änderung des Geldwäschegesetzes sind Unternehmen verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister einzutragen und dadurch offen zu legen. Die IHK Saarland rät Unternehmen zu prüfen, ob die Eintragung vollzogen wurde. Das gilt insbesondere für alle GmbHs, deren Eintragung vor 2007 lag und die seitdem ihre Gesellschafterliste nicht geändert haben – denn diese DatenRead more about Transparenzregister: IHK Saarland empfiehlt Einhaltung der Eintragungspflicht[…]
