Vorzeitige Zulassung zur Gesellen- und Abschlussprüfung
Auszubildende, deren Ausbildungsverhältnis laut Ausbildungsvertrag zwischen dem 01.10.2021 und 31.03.2022 endet, können bei überdurchschnittlichen Leistungen in Betrieb und Berufsschule eine vorzeitige Zulassung zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung beantragen. Neben überdurchschnittlichen Leistungen in der Berufsschule (einen Notendurchschnitt von mindestens 2,4 in den prüfungsrelevanten Fächern), müssen auch die betrieblichen Leistungen eine vorzeitige Zulassung rechtfertigen. Daher ist dem AntragRead more about Vorzeitige Zulassung zur Gesellen- und Abschlussprüfung[…]