Betriebsprüfung in der Arztpraxis: Der Datenschutz setzt Grenzen
Fordert ein Betriebsprüfer in einer Arztpraxis elektronisch gespeicherte Daten an, darf er sie nur in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen oder im Finanzamt auswerten. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Hintergrund: Datenschutz bei Freiberuflern Wie die Mehrheit der Freiberufler, ermitteln auch Ärzte ihren Gewinn in der Regel als Überschuss der Einnahmen über die Betriebsausgaben (Einnahmenüberschussrechnung, § 4Read more about Betriebsprüfung in der Arztpraxis: Der Datenschutz setzt Grenzen[…]
