Gemeinschaftspraxis: Ärzte müssen sich Verwaltungsaufgaben teilen
Mehrere Ärzte führen gemeinsam eine Praxis – einer übernimmt ausschließlich Organisations-, Verwaltungs- und Managementaufgaben in der Gemeinschaftspraxis. Patienten behandelt er nicht mehr. Das hat steuerlich gravierende Folgen: Die gesamte Praxis erzielt gewerbliche Einkünfte. Steuerfalle Gewerbebetrieb Ärzte und Zahnärzte sind Freiberufler (Paragraph 18 Einkommensteuergesetz). Daher genießen sie gewisse Steuererleichterungen. Beispielsweise zahlen sie keine Gewerbesteuer. Ein UrteilRead more about Gemeinschaftspraxis: Ärzte müssen sich Verwaltungsaufgaben teilen[…]
