Verhinderungspflege und Steuer: Müssen die Ersatzpfleger die erhaltenen Entgelte versteuern?
Kurze Antwort: In der Regel nicht. Sind die Zahlungen für die Ersatzpflege allerdings höher als das Pflegegeld, das die Pflegebedürftigen erhalten, so müssen die Einnahmen versteuert werden. Für den Pflegebedürftigen selbst sind die Zahlungen der Pflegekasse nie steuerpflichtig. Er leitet sie ja nur an die Pflegeperson oder den „Ersatzpfleger“ weiter. Die entsprechende Regelung findet sichRead more about Verhinderungspflege und Steuer: Müssen die Ersatzpfleger die erhaltenen Entgelte versteuern?[…]
