Hecke als Sichtschutz darf entfernt werden
Eine Grundstückseigentümerin kann eine Hecke auf ihrem Grundstück ohne Zustimmung des Nachbarn auch dann entfernen, wenn diese bisher als Sichtschutz zum Nachbargrundstück gedient hat. Das gilt aber nur dann, wenn sämtliche Stämme der Hecke auf dem eigenen Grundstück aus dem Boden heraustreten. Das hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Zweibrücken klargestellt (Az.: 8 U 52/21).Read more about Hecke als Sichtschutz darf entfernt werden[…]