„Luftreinhaltung“ – auch für E-Autos
ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, welches entschied, dass auch Fahrer, die mit einem Elektroauto unterwegs sind, Tempolimits mit dem Zusatz "Luftreinhaltung" nicht ignorieren dürfen (Az.: III-3 ORbs 57/25). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Hamm. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 DüsseldorfRead more about „Luftreinhaltung“ – auch für E-Autos[…]